Wer aktuell in Deutschland den
Digitalisierung soll bei der Führerscheinausbildung einziehen
Während die Kinder und Jugendlichen in allgemeinbildenden Schulen schon reichlich Erfahrungen mit dem digitalen Distanzunterricht gemacht haben, ist das in den Fahrschulen in Deutschland rechtlich bisher nicht möglich. Hierzulande müssen die Fahrschüler/-innen persönlich anwesend sein und es gibt noch dazu Anforderungen an die Unterrichtsräume der Fachschulen, die deutlich über das Niveau der allgemeinen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinausgehen. Das zieht hohe Kosten nach sich und begrenzt die Anzahl der Personen, die gleichzeitig am Theorieunterricht teilnehmen können. Mit der Möglichkeit, die theoretischen Lerninhalte in digitaler Form als Distanzunterricht anzubieten, würden beide Probleme aufgelöst.
Außerdem soll der Umfang der möglichen Prüfungsfragen von derzeit 1.169 Stück (PKW-Prüfung) auf einen Katalog von etwa 840 Fragen minimiert werden. Zudem sind Änderungen am Bewertungssystem geplant, die eine Vereinfachung der Auswertung bewirken. Alle Antworten sollen danach eine einheitliche Punktzahl bekommen. Es bleibt aber dabei, dass keine sicherheitsrelevanten Fragen (beispielsweise zu Vorfahrtsregeln) falsch beantwortet werden dürfen.
Praxisausbildung Führerscheinerwerb: Was soll sich voraussichtlich ändern?
Auf die Kosten für den Erwerb des Führerscheins dürften sich die angedachten Änderungen der praktischen Ausbildung besonders stark auswirken. Sie tragen im Falle der Umsetzung außerdem zu einer verbesserten ökologischen Verträglichkeit der Führerscheinausbildung bei. Besonders betroffen sind die sogenannten Sonderfahrten (Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Dunkelheitsfahrten). Derzeit umfassen sie insgesamt 12 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Künftig soll für jede Art der Sonderfahrten nur noch eine Unterrichtseinheit á 45 Minuten verpflichtend sein. Während ein Großteil der Stadtfahrten auch am Simulator möglich ist, sind die Sonderfahrten am Simulator nicht zulässig.
Wer die praktische Ausbildung und Prüfung zum Führerscheinerwerb (PKW) auf einem Automatikfahrzeug absolviert hat, benötigt einen zusätzlichen Ausbildungsnachweis, um ein Fahrzeug mit manuellem Schaltgetriebe fahren zu dürfen. Für eine solche Erweiterung sind aktuell noch 10 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten erforderlich. Nach den geplanten Änderungen sollen es künftig nur noch 7 Unterrichtseinheiten sein. Diese Ausbildungseinheiten können gemischt am Simulator und unter realen Bedingungen auf der Straße durchgeführt werden.
Eine weitere Änderung ist bei der praktischen Prüfung angedacht. Derzeit sind bei der PKW-Führerscheinprüfung noch 30 Minuten Fahrzeit und eine komplette Prüfungsdauer von 55 Minuten vorgeschrieben. Angedacht ist eine Verkürzung auf 25 Minuten Fahrzeit und eine Gesamtprüfungszeit von 40 Minuten. Damit will der Gesetzgeber auch die knappen Kapazitäten für die Durchführung der Praxisprüfung beim Führerscheinerwerb erweitern.
Quelle: Bundesverkehrsministerium

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