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Am 19. April 2023 in Berlin auf Verkehrsbehinderungen einstellen!

Stay alert concept

Wer am 19. April 2023 auf Straßen in Berlin unterwegs ist, sollte wegen absehbarer Verkehrsbehinderungen mehr Zeit als sonst einplanen.

Ursache der einzukalkulierenden Verkehrsbehinderungen in Berlin am 19. April 2023 ist eine Aktion der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“. Der Aufruf zu dieser Aktion steht unter dem Motto „Wir legen die Stadt lahm“. Auf der offiziellen Website der Klimaschutzbewegung haben bereits knapp 800 Menschen mit einem interaktiven Meldebogen ihre Teilnahme bestätigt. Die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer/- innen dürfte allerdings höher ausfallen. Außerdem ist zu befürchten, dass die sogenannten „Klimakleber“ ihre geplante Aktion nicht auf das Regierungsviertel beschränken werden. Darauf deutet bereits das Motto der Aktion am 19. April 2023 hin.

Worauf müssen sich Einheimische und Gäste der Stadt einstellen?

Der Schwerpunkt der Aktionen lag bisher auf dem Blockieren von Straßen für den PKW- und LKW-Verkehr. Das ist auch am 19. April 2023 in Berlin zu erwarten. Dadurch kann es auf dicht befahrenen Straßen zu größeren Staus kommen. Selbst die Stadtautobahn (AVUS) und der Berliner Ring könnten davon betroffen sein, denn die „Klimakleber“ schreckten in jüngster Zeit auch vor Blockaden von Autobahnzufahren und Autobahnabfahrten sowie den Zubringerstraßen einiger Flughäfen nicht zurück. Zudem müssen Einheimische und Gäste mit Verspätungen und Ausfällen beim öffentlichen Nahverkehr (Busse und Straßenbahnen) rechnen. Deshalb empfiehlt es sich, (wo möglich) vorsorglich auf die U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzüge auszuweichen. Dort sind Behinderungen durch die Aktion der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten.

Bitte Ruhe bewahren und nicht zu unüberlegten Handlungen hinreißen lassen!

Dass sich Autofahrer/-innen von den Aktionen der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ provoziert und genervt fühlen, ist verständlich. Doch sie sollten sich nicht dazu hinreißen lassen, die „Klimakleber“ selbst von der Straße zu räumen. Das könnte sowohl die Straftatbestände des Paragrafen 240 (Nötigung) als auch des Paragrafen 223 des Strafgesetzbuchs erfüllen. Paragraf 223 wäre anwendbar, wenn es beim „Wegräumen“ durch die Anwendung von Gewalt zu Verletzungen kommt. Vor diesen Konsequenzen ist lediglich die Polizei bei Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geschützt.

Aktive Teilnahme an den Blockaden: Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen?

Wer sich an unmittelbar an den Blockadeaktionen beteiligt, riskiert eine strafrechtliche Ahndung der Handlung auf der Basis des Paragrafen 315 des Strafgesetzbuchs. Er beschäftigt sich mit gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr, Schiffsverkehr, Luftverkehr und Straßenverkehr. Allein das Einbringen von Hindernissen in den Straßenverkehr kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren führen (315b StGB). Die dort dafür benannte Gefährdung der Gesundheit und des Lebens anderer Menschen ist bei solchen Aktionen durch das Inkaufnehmen eines drastisch erhöhten Unfallrisikos gegeben. Ist beispielsweise ein öffentliches Verkehrsmittel (Bus oder Straßenbahn) an einem Unfall beteiligt, der als Folge einer Aktion der „Klimakleber“ entsteht, und es kommt zu einer hohen Zahl von Verletzten, droht sogar eine zehnjährige Freiheitsstrafe.

Quelle: Letzte Generation, Strafgesetzbuch

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