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Kommt die Energiepauschale für Rentner?

Electricity pylons and power lines

Arbeitnehmer sollen als Entlastung aufgrund der hohen Energiepreise einen einmaligen Zuschuss von 300 Euro erhalten. Doch Rentner gehen bei dieser Energiepauschale leer aus – ein Unding, wie Wirtschaftsforscher finden und deshalb eine Änderung fordern.

So fordern die Chefs der Wirtschaftsforschungsinstitute IW und DIW, dass die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auch für Rentner gelten soll. Aktuell ist diese lediglich für Erwerbstätige vorgesehen, wie die Ökonomen gegenüber der „Rheinischen Post“ erklärten.

Energiepauschale insgesamt positiv bewertet

Insgesamt sehen die Wirtschaftsforscher die Energiepauschale als „sehr gutes Instrument“. Jedoch müsse dieses allen Menschen und nicht nur Beschäftigten zugute kommen, wie Marcel Fratzscher, Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) erklärte. Zudem sei die Energiepauschale noch nicht stark genug. Sie müsse „deutlich erhöht werden“. Begründet wird dies damit, dass die zusätzlichen Energiekosten in den kommenden zwei Jahren den Betrag von 300 Euro um ein Vielfaches überschreiten werden.

Auch Michael Hüther, Chef des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), äußerte sich ähnlich. Er sagte, dass er keinen Grund sieht, „die Rentnerhaushalte davon auszunehmen“. Selbst der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann spricht sich für eine stärkere Entlastung der Rentner aus. Allerdings wirbt er für eine andere Lösung.

Energiepauschale lohnt nicht für nicht steuerpflichtige Rentner

Hintergrund ist, dass Rentner, die keine Steuern zahlen, nichts von der geplanten Energiepauschale hätten. Laumann plädiert daher für eine „Senkung der Steuern auf Energie“.

Aktuell sieht der Entwurf zur geplanten Energiepauschale vor, dass jeder Erwerbstätige, der in die Steuerklassen eins bis fünf gruppiert ist, eine einmalige Pauschale von 300 Euro brutto erhält. Dieses Geld soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Selbstständige sollen dagegen eine Senkung der Steuer-Vorauszahlung erhalten und die Energiepauschale so nutzen können. Trotzdem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass die 300 Euro nicht vollständig ankommen werden.

Quelle: dpa

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