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Warum gibt es die App anfangs nur für Smartphones von Samsung?
Die Einschränkung der App-Nutzbarkeit auf Samsung-Smartphones gilt nur in der Startphase. Die Bundesregierung betonte in ihrer Antwort, dass jeder Handyhersteller aufgrund der vorliegenden Informationen in der Lage sein sollte, die notwendigen Sicherheitselemente zur Verfügung zu stellen. Dass Samsung zum Start bevorzugt wird, hat einen guten Grund. Die von diesem Hersteller stammenden Smartphones bringen bereits alle erforderlichen Security Elements mit. Außerdem war Samsung direkt an der Entwicklung der der App für den elektronischen Personalausweis beteiligt. Durch diese Mitwirkung am Projekt OPTIMUS sieht die Bundesregierung auch keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Wettbewerbsverzerrung.
Elektronischer Personalausweis: Welche Dienste sind beim offiziellen Start geplant?
Nach dem Abschluss der Testphase mit positiven Resultaten entfallen die Beschränkungen des App-Prototyps. Zahlreiche Unternehmen und Dienstleister haben schon die Möglichkeiten geschaffen, den elektronischen Personalausweis zu nutzen. Unter den bereits gelisteten Partnern finden sich beispielsweise die Deutsche Kreditbank AG sowie die comdirect Bank AG. Die LVM Versicherung hat sich den Vorteil der Nutzung der Personalausweis-App ebenfalls gesichert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfte es freuen, dass auch die DATEV eG zu den Pionieren bei der Identifikation mit dem elektronischen Personalausweis gehört.
Werden dem ePersonalausweis andere elektronische Dokumente folgen?
Im Rahmen des Projekts OPTIMOS wurden die Grundvoraussetzungen für die Implementierung verschiedener Identifizierungsmöglichkeiten geschaffen. Nach den Angaben der Bundesregierung steht als nächster Punkt der elektronische Führerschein auf dem Programm. Genau wie beim Personalausweis sollen die Daten in der App jedoch die Kartenform nicht verdrängen. Allerdings müssen beim digitalen Führerschein zusätzliche Anforderungen beachtet werden, weil es sich um ein Dokument mit europaweit gültigen Standards handelt. Die Vorbereitungen der Europäischen Kommission für eine digitale Ergänzung sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/21855, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
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