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FDP fordert Abschaffung des Soli

30 Jahre ist es her, seit Deutschland wiedervereinigt wurde. Damals wurde der Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost eingeführt. Heute befasst sich der Bundestag mit der Teilabschaffung des Solis, doch das geht der FDP nicht weit genug.

Wenn sich die Große Koalition nicht in naher Zukunft zur kompletten Abschaffung des Soli entschließe, wolle die FDP eine Verfassungsklage prüfen, erklärte Johannes Vogel, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Partei.

Soli ist keine „allgemeine Steuer“

Er erklärte weiter, dass der Soli keine „allgemeine Steuer, sondern eine zweckgebundene Sonderabgabe“ sei. In diesem Jahr sollen die letzten Mittel der Aufgabe Deutsche Einheit fließen. Der einst benannte Zweck ist faktisch ab 01.01.2020 nicht mehr vorhanden. Demnach könne man die Sonderabgabe auch nicht mehr begründen, so Vogel.

Wenn die Sonderabgabe über den Jahreswechsel hinaus bestehen bleibt, dann „hat die Politik nicht ihr Wort gehalten“. Vor allem in den Zeiten des Populismus, wie sie derzeit herrschen, müssten die Parteien glaubwürdig bleiben und das geht mit einem weiter bestehenden Soli natürlich nicht. Vogel ginge es nicht nur um die „Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, sondern… auch um die Frage der Glaubwürdigkeit der Politik“. Seinen Angaben zufolge fürchteten viele Bürger, dass „einmal eingeführte Belastungen nicht mehr abgeschafft würden“. In diesem Zusammenhang verweist Vogel auf die Sektsteuer, die unter Kaiser Wilhelm zur Flottenrüstung eingeführt wurde. Sie besteht noch heute.

Was plant der Bundestag in Bezug auf den Soli?

Im Bundestag geht es heute um eine Teilabschaffung des Solis. 90 Prozent der Steuerzahler sollen den Plänen zufolge ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen müssen. Weitere 6,5 Prozent sollen die Sonderabgabe nur noch teilweise leisten müssen.

Aktuell zahlen die Deutschen 5,5 Prozent der Lohnsteuer als Soli. Dieser wird auf das aus einer Arbeit erzielte Einkommen ebenso berechnet, wie auf Kapitalerträge, wie Zinsen und Dividenden. Dort berechnet er sich anhand der Abgeltungssteuer.

Quelle: ghö

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