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Verkehrsaufkommen steigt: Seitenstreifenfreigabe auf Autobahnen

Den nicht bedarfsgerecht erfolgenden Autobahnbau stellte eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in den Mittelpunkt. Sie fordern eine Ausweitung der temporären Freigabe geeigneter Seitenstreifen an Autobahnen.

Bei der Anfrage zur Freigabe von Seitenstreifen an Autobahnen beruft sich die FDP-Fraktion auf Zahlen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Danach soll das Aufkommen beim Güterverkehr im Jahr 2030 um rund 39 Prozent höher als im Jahr 2010 liegen. Das Aufkommen beim Personenverkehr steigt parallel um etwa 10 Prozent. Diesen Steigerungsraten sind die Autobahnen in Deutschland vielerorts nicht gewachsen.

Seitenstreifenfreigaben erhöhen die Kapazitäten der Autobahnen

Die Lösung könnte die temporäre Freigabe von Seitenstreifen als zusätzliche Fahrspuren bringen. Das zeigen Zahlen, die im Rahmen der Initiative „Hessen mobil“ erhoben wurden. Die zuständige Behörde in Hessen gibt an, dass eine Seitenstreifenfreigabe die Kapazitäten der Autobahnen um durchschnittlich 25 Prozent erhöhen. Die temporäre Freigabe der Seitenstreifen wurde an einer sehr staugefährdeten Strecke auf der A5 zwischen dem Frankfurter Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg erfolgreich getestet. Sie führte dazu, dass die Autofahrer rund 3.000 Stunden Zeitverlust pro Tag vermeiden konnten. Auch führten die Praxistests auf dieser Strecke die Befürchtung ad acta, dass die Sicherheit auf der A5 durch die zeitweise Freigabe der Seitenstreifen als Fahrspur leiden könnte. Es zeigte sich genau das Gegenteil, denn die Zahl der Unfälle auf dieser Strecke reduzierte sich um 35 Prozent.

Wo ist die temporäre Freigabe der Seitenstreifen inzwischen möglich?

Die FDP-Fraktion fragte auch nach der Einrichtung solcher Verkehrsleitsysteme in den letzten zehn Jahren. Nach den von der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage vorgelegten Zahlen sind Hessen und Bayern die Pioniere. Dort wurde bereits im Jahr 2008 jeweils eine Autobahnstrecke für die temporäre Freigabe der Seitenstreifen als Fahrspuren eingerichtet. Im Jahr 2009 tat sich diesbezüglich gar nichts. Im Jahr 2010 präparierte Hessen zwei weitere Autobahnabschnitte. Seither sind sieben weitere Installationen in Hessen dazugekommen. In Bayern ist die Seitenstreifenfreigabe inzwischen an insgesamt sieben Autobahnabschnitten möglich. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz betreiben aktuell jeweils zwei Autobahnabschnitte, an denen eine zeitweise Seitenstreifenfreigabe erfolgen kann. Allerdings gibt es keine offiziellen Angaben dazu, wie oft diese Schaltmöglichkeit der Verkehrsleiteinrichtungen tatsächlich genutzt wurde.

Nicht jede Autobahn ist für diese Art der Kapazitätserweiterung geeignet

Der weitere Ausbau solcher Leitmöglichkeiten stößt an vielen Autobahnen an technische Grenzen. Vielerorts unterschreiten die vorhandenen Seitenstreifen die vorgeschriebene Mindestbreite für eine reguläre Fahrspur. Außerdem ist die zweitweise Freigabe der Seitenstreifen nur dort möglich, wo zusätzliche Haltebuchten vorhanden sind. Anderenfalls würde die Sicherheit erheblich leiden. Zudem müssen bei vielen Autobahnen die Zufahrten und Abfahrten angepasst werden. Deshalb ist in Deutschland die Seitenstreifenfreigabe nur an den Autobahnabschnitten möglich, die ohnehin um eine Fahrspur erweitert werden sollen. Das heißt, diese Möglichkeit stellt lediglich eine Übergangslösung dar.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/10739

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