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Rentenpaket hat Bundestag erfolgreich passiert

Am 8. November 2018 beschloss der Bundestag die Änderungen im Rentenrecht, die von der Großen Koalition erarbeitet wurden. Sie sollen bereits im Jahr 2019 in Kraft treten und bringen an einigen Stellen Verbesserungen.

Das neue Rentenpaket verursacht bei der Rentenversicherung erhebliche Zusatzkosten, die auf 32 Milliarden Euro beziffert werden. Parallel dazu werden Konzepte entwickelt, mit welchen das gesamte Rentensystem nach dem Jahr 2025 stabilisiert werden kann. Eigen dafür hatte die Bundesregierung bereits im Frühjahr 2018 die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ ins Leben gerufen.

Welche Änderungen bringt das neue Rentenpaket?

Zuerst einmal steht seit der Abstimmung fest, dass mindestens bis zum Jahr 2025 das Niveau der Renten stabil bleibt. In diesem Zeitraum soll es nicht unter 48 Prozent fallen. Davon profitieren aktuell rund 21 Millionen Rentenbezieher in Deutschland. Eine gute Nachricht brachte das vom Bundestag beschlossene Rentenpaket auch im Hinblick auf den Beitrag. Die Bundesregierung garantiert, dass ebenfalls bis zum Jahr 2025 ein Beitragssatz von höchstens 20 Prozent gilt. Das verschafft sowohl den Versicherten als auch den zur Bezuschussung der Rentenversicherung verpflichteten Arbeitgebern Planungssicherheit. Endlich gibt es auch klare Aussagen für die Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Hier gibt es ein halbes Jahr Erziehungszeit als zusätzliche Anrechnungszeit in der Rentenversicherung. Damit verlängert sich die maximale Anrechnungszeit pro Kind auf 2,5 Jahre.

Welche weiteren Verbesserungen gibt es künftig bei der gesetzlichen Rente?

Gute Nachrichten bringt das beschlossene Rentenpaket ab 2019 auch für alle Versicherten, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Für sie erhöht sich die monatliche Rente durch Veränderungen bei der Zurechnungszeit. Schon ab 2019 wird die Zurechnungszeit bis auf ein Alter von 65 Jahren und acht Monaten hochgerechnet. Danach folgt eine etappenweise Erhöhung der Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 67. Lebensjahrs. Damit finden die Veränderungen beim normalen Renteneintrittsalter endlich auch Eingang in die Erwerbsminderungsrente.

Von weiteren Verbesserungen im Rentenpaket profitieren Geringverdiener. Der bisher geltende Übergangsbereich für niedrigere Beiträge zur Sozialversicherung von 850 Euro wird ab dem Jahr 2019 auf 1.300 Euro angehoben. Damit verringert sich bei Geringverdienern die Differenz zwischen dem Bruttolohn und dem Nettolohn. Hier macht sich parallel die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommenssteuer positiv bemerkbar. Gleichzeitig sorgt die Bundesregierung für einen Ausgleich. Die reduzierten Rentenbeiträge sollen sich nicht bei der künftigen Rentenhöhe auswirken.

Quelle: Bundesregierung.de

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