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Mindestlohn: Anhebung auf 9,35 Euro empfohlen

Der Mindestlohn soll erhöht werden, das empfehlen die Vertreter von Arbeitgebern, Wissenschaftlern und Gewerkschaften. Dabei soll die Erhöhung in zwei Stufen auf zunächst 9,19 Euro 2019 und ein Jahr später auf 9,35 Euro erfolgen.

Die erste Anpassung soll bereits ab dem greifen. Zum soll der Mindestlohn, der in Deutschland derzeit bei 8,84 Euro liegt, noch einmal angehoben werden, wie die zuständige Kommission jetzt empfohlen hat.

Entwicklung der Tariflöhne als Grundlage für Mindestlohnanpassung

Dabei haben sich die Vertreter von Wissenschaftlern, Gewerkschaften und Arbeitgebern an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland orientiert. Daraus ergibt sich laut Angaben des Statistischen Bundesamtes jetzt die zweistufige Erhöhung auf 9,19 Euro brutto pro Stunde ab dem kommenden Jahr und 9,35 Euro ab 2020. Allerdings muss die Anpassung des Mindestlohns erst noch per Verordnung von der Bundesregierung durchgesetzt werden. Die Regierung folgt aber in der Regel dem Vorschlag der Kommission.

Kritiker gibt es natürlich auch, darunter der Sozialverband VdK, der vor den Verhandlungen davor warnte, dass die Anhebung auf 9,19 Euro zu gering sei. Man müsse mit dem Mindestlohn in der Lage sein, den eigenen Lebensunterhalt in Vollzeitbeschäftigung selbst zu bestreiten und sich eine Alterssicherung über dem Grundsicherungsniveau aufzubauen. Der VdK forderte daher einen Mindestlohn von über zwölf Euro pro Stunde, um die „Armut wirksam zu bekämpfen“.

Auch von den Gewerkschaften wurde ein „ordentlicher Zuschlag“ auf den bisherigen Mindestlohn gefordert. Anders sah es das Institut der deutschen Wirtschaft (IW), das vor einer Anhebung über 9,19 Euro warnte.

Wie wird die Empfehlung für den Mindestlohn berechnet?

Die Mindestlohnvorschläge der zuständigen Kommission sollen so gestaltet werden, dass der Mindestschutz der Arbeitnehmer einerseits gewährleistet und andererseits die Beschäftigung nicht gefährdet wird. Ein gewisser Spielraum, der die Basis der Berechnungen betrifft, ergibt sich so automatisch.

So wurde beim Beschluss der erstmaligen Erhöhung des 2015 in Deutschland eingeführten Mindestlohns auf 8,84 Euro zum 01.01.2017 ein Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst zugrunde gelegt, der zwar bereits vereinbart, aber noch nicht wirksam war. Für die jetzige Entscheidung wurde dieser wieder herausgerechnet, so dass das Gremium auf eine Ausgangsbasis von 8,77 Euro kam.

Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, ging ebenfalls von einer „kräftigen Erhöhung“ aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland aus. Gleichzeitig kündigte er bereits im Vorfeld schärfere Kontrollen an, um die Einhaltung des Mindestlohns zu überprüfen. Zuständig für diese Kontrollen ist der Zoll.

Der gesetzliche Mindestlohn betrifft alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen gelten für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer neuen Beschäftigung, für Auszubildende, Absolventen von Pflichtpraktika und Praktika mit einer Dauer von weniger als drei Monaten. Außerdem haben einige Branchen Mindestlöhne vereinbart, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Quelle: dpa

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