Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Das ändert sich ab dem 01. Februar 2018

Mit einem neuen Monat gibt es auch wieder jede Menge gesetzliche Neuregelungen. Die wichtigsten Änderungen, die ab heute greifen, stellen wir im Folgenden kurz vor.

Zunächst einmal wird ab heute auch in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Kraft treten. Die so genannte Istanbul-Konvention sieht vor, dass die Opfer besser geschützt und die Täter härter bestraft werden. Insgesamt 25 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarats haben jetzt mit Deutschland die Istanbul-Konvention ratifiziert. Die Konvention soll zudem die Gleichstellung zwischen Mann und Frau stärken und Frauen das Recht auf ein gewaltfreies Leben einräumen. Ab heute können Bürgerinnen und Bürger ihre Klagen vor Gerichten direkt auf die Bestimmungen aus der Istanbul-Konvention stützen.

Wichtige Änderungen im Laufe des Februars

Allerdings treten nicht alle Änderungen mit dem auf. So erwartet uns am ein spannendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Dabei geht es um mögliche Fahrverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotor, insbesondere in den Städten Stuttgart und Düsseldorf.

Außerdem dürften Net-Worker ab dem höhere Anstrengungen unternehmen müssen, um mittels YouTube Geld zu verdienen. Die Videoersteller benötigten bisher 10.000 Views pro Kanal, um von YouTube in das Monetarisierungsprogramm aufgenommen zu werden. Jetzt müssen darüber hinaus mindestens 1.000 Abonnenten nachgewiesen werden. Und binnen der letzten zwölf Monate muss zudem eine „Watchtime“ von 4.000 Stunden erreicht worden sein. Die neuen Regeln gelten übrigens auch für bestehende Kanäle.

Ab dem gibt es zudem Neuregelungen für Kosmetika. Diese dürfen kein Zinkoxid mehr enthalten, wenn Verbraucher sie versehentlich einatmen könnten. Das ist etwa bei Sprays aller Art der Fall. Grund dafür: Werden Zinkoxid-Partikel inhaliert, kann dies eine Lungenentzündung hervorrufen. Die Neuregelungen sind in der EU-Kosmetik-Verordnung festgehalten.

Verbesserung des Trinkwassers

Außerdem soll das Trinkwasser in seiner Qualität verbessert werden. Die neue Trinkwasserverordnung soll die ohnehin hohe Qualität deutschen Trinkwassers weiter absichern. So müssen Wasserversorger die Aufbereitungsstoffe und verwendeten Materialien offenlegen. Häufigere Untersuchungen des Trinkwassers auf Enterokokken, sollen die mikrobiologische Sicherheit erhöhen. Diese werden vor allem in kleinen Anlagen, etwa in Brunnen von Gastronomie-Betrieben, häufiger durchgeführt.

Untersuchungsstellen, die auffällige Legionellenbefunde in der Trinkwasser-Installation eines Gebäudes entdecken, müssen diese Entdeckung künftig direkt ans Gesundheitsamt melden. Versorgungsanlagen dürfen darüber hinaus nicht zweckentfremdet werden.

Quelle: awi

About Author