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Noch nicht überall Ferien: Wann gibt es in der Schule hitzefrei?

In den ersten Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen. Doch die Schülerinnen und Schüler in einigen Bundesländern müssen sich noch gedulden. So beginnen die Sommerferien beispielsweise in Baden-Württemberg erst am 27. Juli 2017. Deshalb bewegt viele Schüler und Eltern die Frage, ab wann in den Schulen hitzefrei gegeben werden muss. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es leider nicht, sondern die einzelnen Bundesländer können eigene Regeln in ihre Schulgesetze integrieren. Ein Rechtsanspruch auf hitzefrei wurde in keinem einzigen Bundesland in Deutschland etabliert. Dabei wurden in Deutschland die früher geltenden Regelungen zu einer bestimmten Temperatur im Schatten zu einer vorgegebenen Uhrzeit weitgehend abgeschafft.

Wann dürfen Schulleiter hitzefrei geben?

In den meisten deutschen Bundesländern sind die Leiter der einzelnen Schulen dafür zuständig, zu beurteilen, ob die Raumtemperaturen einen normalen Unterrichtsbetrieb zulassen oder nicht. Besonders streng sind diesbezüglich die Regelungen in Niedersachsen. Hier kann es hitzefrei lediglich für die Schüler des Sekundarbereichs I sowie den Primarbereich geben. Die Schulgesetze der meisten Bundesländer schreiben vor, dass vor der Gewährung von Unterrichtsausfall andere Formen der Durchführung des Unterrichts zu prüfen sind. So kann der Unterricht beispielsweise in schattige Locations im Freien verlegt werden.

Viele Schulen verkürzen statt hitzefrei die Unterrichtsstunden

Fallen Teile des Unterrichts aus, weil die Temperaturen in den Klassenräumen zu hoch sind, betrifft das in der Regel den auf den Nachmittag entfallenden Unterricht ab der sechsten Stunde. Das Problem dabei ist, dass immer wieder die Stunden in den gleichen Fächern ausfällt, was es Lehrern und Schülern schwierig bis unmöglich macht, die in den Lehrplänen gestellten Ziele zu erreichen. Deshalb gehen viele Schulleiter einen anderen Weg. Sie geben kein hitzefrei im engeren Sinne, sondern verkürzen sämtliche Unterrichtsstunden, damit sich die in Kauf zu nehmenden Nachteile gleichmäßig auf alle Fächer verteilen. An besonders heißen Tagen ist dadurch eine Unterrichtsstunde statt der normalen 45 Minuten lediglich 30 Minuten lang. Ergänzend verlegen einige Schulleiter den Unterrichtsbeginn vor. Das betrifft vor allem Schulen, in denen die erste Stunde beim normalen Betrieb 7.30 Uhr oder später startet.

Quelle: Schulgesetze der Bundesländer

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