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Lockerungen bei Winterreifenpflicht

Seit 2010 gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen zur Winterreifenpflicht. Die will der Bundesrat jetzt lockern. So sollen Motorräder und Baustellenfahrzeuge von der generellen Winterreifenpflicht befreit werden, da es für diese Fahrzeuge ohnehin keine speziellen Reifen für Glätte und Schnee gibt. Das hat die Länderkammer gestern beschlossen.

Winterreifenpflicht für Motorräder problematisch

Winterreifen sind seit 2010 auch für Motorräder bei entsprechender Witterung, wie Reifglätte, Eis und Schnee Pflicht. Fahren sie bei einer solchen Witterung mit Reifen ohne M+S Kennung, riskieren sie ein Bußgeld. Das Problem ist aber, dass es für die meisten Zweiräder solche Reifen gar nicht gibt, so der Bundesrat.

In der aktuellen Diskussion fordern die Länder zudem eine Erweiterung der Winterreifenpflicht für LKW und Busse. Nur dadurch könnte die Verkehrssicherheit bei allen Witterungsbedingungen gewährleistet werden.

Ebenfalls sind Änderungen bei der Winterreifenpflicht für Autos geplant. So sollen künftig nicht mehr nur den Fahrern Bußgelder drohen, wenn sie bei entsprechender Witterung ohne Winterreifen unterwegs sind, sondern auch den Besitzern des Wagens. So muss der Halter eines Fahrzeugs mit einem Bußgeld von 75 Euro rechnen, wenn er es ohne Winterreifen auf die Straße lässt oder sogar anordnet, ohne Winterreifen damit zu fahren. Dies geht aus einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums hervor, die noch am Freitag vom Bundesrat mit einigen Änderungen abgesegnet wurde. Die Fahrer müssen bei Fahrten ohne Winterreifen weiterhin mit 60 Euro Bußgeld rechnen.

Welche neuen Anforderungen werden an Winterreifen gestellt?

Außerdem will die Regierung klarere Definitionen für die Anforderungen an Winterreifen treffen. Aktuell sind bei Eis, Schnee und Glätte Reifen mit M+S Kennzeichnung vorgeschrieben. Ab dem 01. Oktober 2024 sollen Autofahrer bei dieser Witterung nur noch mit Reifen unterwegs sein, die das „Alpine-Symbol“ mit Berg und Schneeflocke aufweisen. Bereits heute sind die Winterreifen überwiegend mit diesem Symbol gekennzeichnet. Trotzdem sollen klassische M+S Reifen, die bis Ende 2017 gekauft werden, noch bis zum 30. September 2024 weiter genutzt werden können.

Das „Alpine-Symbol“ birgt mehr Sicherheit, wie auch Ruprecht Müller, Reifenexperte beim ADAC erklärt. Bisher gibt es keine spezifischen Anforderungen an Winterreifen, da M+S Reifen keine genauen Definitionen für die Wintereignung aufweisen. Das Schneeflocken-Symbol dagegen setzt voraus, dass „testgestützte Mindestanforderungen fürs Fahren auf Schnee definiert“ sind. Zwar wurden die Änderungen vom Bundesrat beschlossen, doch die Bundesregierung muss ihnen noch zustimmen. Erst dann können die neuen Verordnungen in Kraft treten.

Quelle: AFP

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