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Hamburg plant mit Elbtower neues Wahrzeichen

Die Hansestadt Hamburg hat gerade erst mit der Eröffnung der Elbphilharmonie mediales Aufsehen erregt. Nun plant man bereits das nächste Bauwerk, das zu einem der Wahrzeichen schlechthin werden soll: Einen Elbtower in der Hafencity im Osten der Stadt. Insgesamt 200 Meter hoch soll der Elbtower werden.

Elbtower in Hamburg – keine neue Idee

Dabei ist die Idee für einen Elbtower in Hamburg gar nicht so neu, sondern besteht schon seit mehr als zwei Jahrzehnten. Jetzt aber könnte die lange schlummernde Idee tatsächlich in die Tat umgesetzt werden. Direkt an den Elbbrücken soll der Elbtower als gläserner Turm entstehen. Dieser soll den Eingang zur Innenstadt der Hafenstadt markieren.

Bereits in der nächsten Woche sollen die Pläne für den bis zu 200 Meter hohen Elbtower aus Glas auf der internationalen Immobilienmesse MIPIM in Cannes vorgestellt werden. Das bestätigte jetzt der Hamburger Senat. Er erklärte weiterhin, dass man sich vom Elbtower im Osten der Stadt ein weiteres Wahrzeichen für Hamburg wünscht, wie es die Elbphilharmonie im Westen bereits ist.

Wann kommt der Elbtower in Hamburg?

Bevor der Elbtower in Hamburg kommt, muss jedoch erst noch der private Bauherr feststehen. Außerdem müssen die Bürger der Stadt noch zustimmen. Wenn das alles im kommenden Jahr steht, könnte mit dem Bau des Elbtowers bereits 2020/21 gestartet werden.

Oberbaudirektor Jörn Walter erklärte in diesem Zusammenhang, dass die Elbbrücken das „gefühlte“ Eingangstor zu Hamburg seien. Egal, ob man mit Zug, Auto oder Schiff nach Hamburg reist, sobald man die Elbbrücken erreicht hat, weiß man, dass man da ist. Mit dem Elbtower soll der „magische“ Ort im Stadtbild zusätzlich herausgehoben werden. Gleichzeitig soll er den Eingang zu Hamburg auch in der Fernsicht darstellen.

Ersten Angaben zufolge plant man für den Elbtower ein skulpturales Hochhaus. Dieses soll natürlich nachhaltig gebaut werden und den höchsten internationalen Standards entsprechen. Allerdings ist bisher noch unklar, wie der Elbtower schlussendlich genutzt werden soll. Infrage kommen Hotelnutzung oder Vermietung von Büroräumen, aber auch die Nutzung als Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen oder gar als Wohnraum.

Quelle: dpa

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