Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

„Dschungelcamp 2017“ – Muss RTL kurzfristig Kandidaten austauschen?

Am 13. Januar 2017 startet RTL die nächste Staffel der Spielshow „Dschungelcamp“ alias „Ich bin ein Star. – Holt mich hier raus!“. Eigentlich standen die Kandidaten schon seit einigen Wochen fest. Doch nun sieht es so aus, als müsste sich RTL bei der elften Staffel wenige Tage vor dem Start um drei Ersatzkandidaten bemühen. Drei der unter Vertrag genommenen Kandidaten droht aufgrund der strengen Bestimmungen in Australien ein Einreiseverbot. Dass die australischen Behörden an dieser Stelle keine Kompromisse machen, hatte bereits Bert Wollersheim beim „Dschungelcamp 2016“ erlebt. Er durfte seine Frau nicht nach Australien begleiten, da er zu diesem Zeitpunkt vorbestraft war.

Wem droht jetzt das Aus schon vor dem „Dschungelcamp 2017“?

Einer der von einem Einreiseverbot bedrohten Kandidaten ist Jens Büchner, der aus der VOX-Reihe „Goodbye Deutschland“ bekannt ist. Der frisch gebackene Zwillingsvater hat eine Zeit lang als Versicherungsvertreter gearbeitet. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit war ihm Anlagebetrug vorgeworfen worden. Das zuständige Gericht im sachsen-anhaltinischen Wittenberg verurteilte Jens Büchern unter dem Aktenzeichen 415 JS 28022/12 im Dezember 2014 zu einer Freiheitsstrafe, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt wurde. Damit ist er vorbestraft, was in Australien mit steter Regelmäßigkeit zu einer Verweigerung des Einreisevisums führt.

Wer könnte noch aus dem „Dschungelcamp 2017“ ausgeschlossen werden?

Die beiden weiteren Betroffenen sind die Kandidatinnen Sarah-Joelle Jahnel und Gina-Lisa Lohfink, denn auch sie zählen als vorbestraft bzw. stecken aktuell in Strafverfahren vor deutschen Gerichten. Gina-Lise Lohfink könnte auf ihre Gage in Höhe von 150.000 Euro wegen eines Urteils verzichten müssen, welches erst im August 2016 von einem Berliner Gericht gefällt wurde. In dem Verfahren konnten ihr falsche Verdächtigungen nachgewiesen werden. Das gegen sie gefällte Urteil belief sich auf eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro. Sarah-Joelle Jahnel kassierte vom Amtsgericht Köln erst im Oktober 2016 ein Urteil mit einer Strafe 10.000 Euro wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein. Das Verfahren befindet sich derzeit im Stadium der Revision.

Eine offizielle Bestätigung seitens RTL gibt es bisher nicht. Auch hat der Sender aktuell noch keine Angaben gemacht, welche Ersatzkandidaten für den Fall zur Verfügung stehen, dass tatsächlich einer der drei oder alle drei betroffenen Kandidaten nicht nach Australien einreisen dürfen.

Quelle: Kölner Express, AG Wittenberg, Einreisebestimmungen

About Author