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So will die Bundesregierung eine Immobilienblase verhindern

Die große Finanzkrise, aus der resultierend bis heute kaum mehr Guthabenzinsen zu finden sind, liegt zwar schon einige Jahre zurück, dennoch kann es die Weltwirtschaft jederzeit wieder treffen. Damals war eine Immobilienblase in den USA Auslöser für die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise. Damit das in Deutschland gar nicht erst passieren kann, will die Bundesregierung jetzt Möglichkeiten schaffen, um eine solche Immobilienblase von vornherein auszuschließen.

Immobilienblase durch Kreditstellschrauben verhindern

Aktuell sei zwar keine Immobilienblase in Sicht, allerdings sei es wichtig und richtig, für den Fall der Fälle vorzusorgen. Nur dann könne man Fehlentwicklungen vermeiden. Einem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zufolge, auf den sich mehrere Nachrichtenagenturen im Rahmen ihrer Berichterstattung berufen, sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um die Hürden für neue Kreditaufnahmen im Falle einer Immobilienblase zu erhöhen.

Unter anderem sehe der Gesetzentwurf vor, dass bei einer Marktüberhitzung ein Höchstbetrag für den Fremdfinanzierungsanteil bei Immobilienkäufen festgelegt werden könne. Derzeit empfiehlt man angehenden Häuslebauern, maximal 80 Prozent des Kaufpreises über Darlehen zu finanzieren, es gibt aber am Markt noch 100-Prozent-Finanzierungen. Im Fall einer sich abzeichnenden Immobilienblase könnte der Gesetzgeber festlegen, dass der maximale Beleihungswert bei 80 Prozent liegt.

Ebenfalls sieht die Regierung im Gesetzentwurf vor, dass ein klar definierter Teil des Darlehens in einem ebenso klar bestimmten Zeitraum zurückgezahlt werden muss. Diese Größen kann die Regierung im Fall der Fälle ebenfalls entsprechend anpassen. Darüber hinaus soll eine Grenze für die Schuldentragfähigkeit von Kreditnehmern möglich werden, die auf sein Einkommen bezogen berechnet wird. Auch eine Mindestrückzahlung könnte vereinbart werden, so dass tilgungsfreie Kredite ausgehebelt werden könnten.

Ziel des Gesetzentwurfes, der noch in dieser Wahlperiode verabschiedetet werden soll, sei es, Auflagen zu schaffen, mit denen verhindert werden kann, dass Kredite nicht mehr bedient werden. Auch die Finanzstabilität solle so gesichert und Banken vor einem Abrutschen in eine Finanzkrise geschützt werden.

Diese Ausnahmen sieht der Gesetzentwurf vor

Allerdings nimmt der aktuelle Gesetzentwurf längst nicht alle Kredite mit in seine Vorgaben hinein. Kleinkredite beispielsweise könnten komplett herausfallen. In der Bundesregierung heißt es, hier solle eine Bagatellgrenze geschaffen werden. Ebenso könnten Darlehen, die zur Finanzierung von Renovierungen und Sanierungen eingesetzt werden, von den Neuregelungen ausgenommen werden. Gleiches gelte für die Anschlussfinanzierung für Immobilien sowie im sozialen Wohnungsbau. Auch in bestehende Kredite wolle die Regierung nicht eingreifen.

In einem begrenzten Rahmen sollen Banken zudem Kredite außerhalb der genannten Regeln vergeben dürfen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Stabilität der Bank selbst dadurch nicht gefährdet wird. Allerdings sind die Regelungen nicht generell anzuwenden, sondern werden konkrete Regeln erst dann geschaffen, wenn die Marktentwicklung dies erforderlich mache, hieß es weiter aus der Regierung. Für die Entscheidung käme es auf die Marktlage an, die von BaFin und Bundesbank fortlaufend geprüft werden müsse.

Quelle: dpa

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