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Neue Voraussetzung für Kindergeld ab 2016: Steueridentifikationsnummer

Ab 2016 müssen Eltern, die für den Nachwuchs Kindergeld beziehen wollen, sowohl die eigene Steueridentifikationsnummer als auch die Steueridentifikationsnummer der Kinder angeben. Ziel der Neuerung ist es, Doppelzahlungen zu vermeiden. Die Steueridentifikationsnummern müssen der Familienkasse schriftlich und rechtzeitig mitgeteilt werden. Dies gilt übrigens unabhängig vom Alter des Kindes, so dass jedes Neugeborene bereits eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler betont, wie wichtig die Angaben seien, denn andernfalls könnte das Kindergeld gestrichen werden.

Muss Kindergeld zurückgezahlt werden?

Wird Kindergeld neu beantragt, findet sich auf den Anträgen bereits ein Feld, in das die Steueridentifikationsnummer eingetragen werden kann. Bei laufendem Bezug sind die Eltern in der Pflicht, die Angaben nachzureichen. Sie haben dafür das gesamte Jahr 2016 über Zeit.

Dennoch sollten Eltern zeitnah reagieren, denn sonst kann es sein, dass die Familienkassen das gesamte, bereits gezahlte Kindergeld für das Jahr 2016 Ende kommenden Jahres zurückfordern.

Woher bekomme ich die Steueridentifikationsnummer?

Bereits im Jahr 2008 wurden die Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern angelegt und jedem Bürger mitgeteilt, der mit einer Haupt- oder alleinigen Wohnung in einem Melderegister der BRD erfasst war. Diese Nummer gilt, im Gegensatz zu den bisherigen Steuernummern, auch nach einem Umzug, nach einer Heirat und sogar nach dem Tod weiter und ändert sich nie. In der Regel kann man seine Steueridentifikationsnummer auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommenssteuerbescheid des Finanzamts einsehen.

Neugeborene erhalten seither ebenfalls eine Steueridentifikationsnummer, die den Berechtigten, also in der Regel den Eltern, mitgeteilt wird.  Sollte man diese vergessen haben oder sie nicht mehr finden, kann man sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.

Quelle: T-Online

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