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Energieeffizienz-Etikett für Staubsauger – Rechtssache T-544/13

Wenn Verbraucher sich einen neuen Staubsauger kaufen, finden sie auf diesem ein Etikett, das Auskunft über die Energieeffizienz des Geräts gibt. Diese wird im Labor bei Staubsaugern mit leeren Beuteln ermittelt. Gerade das aber sah der britische Hersteller Dyson als Verbrauchertäuschung an. Schließlich sei es nur natürlich, dass die allermeisten Staubsauger, sobald sich der Beutel füllt, an Saugkraft verlieren und zudem mehr Strom verbrauchen.

Rechtssache T-544/13: Energieeffizienz für Staubsauger wird weiter mit leeren Beuteln ermittelt

Dyson ging gegen die Regelung vor, die Rechtssache T-544/13 landete schließlich vor dem EU-Gericht in Luxemburg. Dyson selbst wirbt mit Staubsaugern „ohne Saugkraftverlust“. Daher müsse man auch Tests mit Staubsaugern durchführen, deren Beutel bereits gefüllt sind. In einer Stellungnahme des Unternehmens hieß es, dass der „tatsächliche Energieverbrauch eines Geräts“ entscheidend sei, nicht etwa „ein fiktiver Wert, der nur im Labor erzielt wird“.

Das Energieeffizienz-Label für Staubsauger bilde aber genau dies nicht ab, da eben nur an Staubsaugern mit leeren Beuteln getestet werde. Verbraucher würden so laut Dyson in die Irre geführt.

Kein praxistauglicher Test für Staubsauger mit vollen Beuteln

Die Richter in Luxemburg gestanden zwar ein, dass die Aussagen von Dyson richtig seien, allerdings gäbe es bisher keine zuverlässigen Tests für Staubsauger mit gefüllten Beuteln. Auch der Hersteller Dyson habe keine Vorschläge machen können, wie solche Tests aussehen könnten. Daher müsse man bei der bestehenden Regelung bleiben.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Verbraucher eine zuverlässige und einheitliche Information für Saugkraft und Energieverbrauch der Geräte erhalten muss. Das sei bisher aber zuverlässig nur mit den schon angewendeten Tests möglich.

Quelle: Südwestpresse

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