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Arge darf Arbeitslose in Rente schicken

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts sorgt derzeit für Aufregung. Danach ist das Arbeitsamt berechtigt, Langzeitarbeitslose vorzeitig in Rente zu schicken, auch wenn sie deshalb wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen müssen. In Hochrechnungen wird davon ausgegangen, dass allein bis zum Jahr 2016 etwa 140.000 Arbeitslose auf diese Weise aus der Statistik der Arbeitsämter herausfallen könnten.

Wie begründen die Richter in Kassel das Urteil?

Bei Hartz IV handelt es sich um eine so genannte nachrangige Leistung. Bevor Hartz IV bezogen werden kann, müssen alle anderen Möglichkeiten erfolglos geprüft worden sein. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer frühzeitigen Berentung. Der Kläger war ein Mann aus Duisburg, von dem das dortige Arbeitsamt genau diese Früheberentung gefordert hatte. Für den Mann bedeutet das, dass seine Rente um rund 77 Euro pro Monat gekürzt werden wird, wenn er mit 63 Jahren in Rente gehen würde, anstatt bis zum 65. Lebensjahr zu arbeiten. Das ergibt sich aus den rechtlichen Regelungen zur Kürzung der Regelaltersrente bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme. Durch das Urteil des Bundessozialgerichts steht fest: Möchte ein Langzeitarbeitsloser den Antrag auf die vorzeitige Gewährung der Altersrente nicht stellen, ist hilfsweise das Arbeitsamt dazu berechtigt.

Das Urteil bedeutet ziemliche Härten für viele Betroffene

Die Abschläge zur Regelaltersrente können bei einem früheren Übergang in das Rentnerdasein bis zu neun Prozent der Rente betragen, die bei einem regulären Renteneintritt gezahlt werden würde. Zu dieser Schätzung kam der Paritätische Wohlfahrtsverband. Allerdings machte das Bundessozialgericht auch deutlich, dass dieses Grundsatzurteil zur Frühberentung bei Hartz-IV-Bezug nicht ausnahmslos angewendet werden darf. Ausnahmen ergeben sich dann, wenn der Übergang in eine abschlagsfreie Altersrente „in naher Zukunft“ möglich ist. Welcher Zeitraum allerdings mit „naher Zukunft“ gemeint ist, dazu gab es bisher keine konkreten Aussagen. Das bedeutet, dass auch nach diesem Urteil viele kurz vor der regulären Rente stehende Arbeitslose noch immer im Ungewissen belassen werden.

Quelle: dpa

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