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Dezentrale Verteilung minderjähriger Flüchtlinge

Manuela Schwesig hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der gestern im Kabinett beschlossen wurde. Dieser sieht vor, dass minderjährige Flüchtlinge, die alleine nach Deutschland kommen, im gesamten Bundesgebiet verteilt werden sollen. Bisher wurden die Jugendlichen dort betreut, wo sie in Deutschland ankamen. Mit dem neuen Gesetz sollen die besonders stark betroffenen Jugendämter entlastet, die Jugendlichen selbst aber auch besser versorgt werden.

Verteilung der Flüchtlinge als Kompromiss

Insgesamt will man zwar den ohnehin oft traumatisierten jugendlichen Flüchtlingen nicht noch eine zusätzliche Belastung durch einen weiteren Ortswechsel zumuten, allerdings sind die Jugendämter in Ballungsräumen, wie München, Dortmund, Berlin oder Passau überfordert, da hier besonders viele junge Flüchtlinge eintreffen.

Mit dem Gesetzentwurf wollte Schwesig einen Kompromiss zwischen den Interessen von Ländern und Kommunen einerseits und den Bedürfnissen der Jugendlichen andererseits erzielen. Innerhalb von zwei Wochen soll nach dem Gesetzentwurf über den neuen Wohnort der jungen Flüchtlinge entschieden werden. Sofern sich der Vorgang zur neuen Wohnortentscheidung über einen Zeitraum von mehr als einem Monat hinzieht, dürfen die jungen Flüchtlinge dort bleiben, wo sie gerade sind.

Ein Viertel mehr junge Flüchtlinge

Das Familienministerium gab bekannt, dass bundesweit Ende Mai 2015 22.092 minderjährige Flüchtlinge betreut wurden. Das sind 23 Prozent mehr als noch zu Jahresbeginn. Die Umverteilung der jugendlichen Flüchtlinge ist dabei neu, denn bisher wurde solch eine Umverteilung nur für erwachsene Flüchtlinge vorgenommen. Die Umverteilung bei erwachsenen Asylbewerbern erfolgt nach dem Königssteiner Schlüssel. Für Jugendliche war die Umverteilung bisher nicht genutzt worden, weil man für sie möglichst schnell eine stabile neue Umgebung schaffen wollte.

Quelle: Südwestpresse

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