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Wenn das Basiskonto zu viel kostet

Jeder deutsche Bürger hat das Recht auf ein Girokonto. Freilich, bei unzureichender Bonität muss es nicht mit einem Dispositionskredit versehen sein. Aber es muss gewährt werden und die Kosten sollten nicht ins Unermessliche steigen. Genau daran halten sich die Banken aber nicht und verlangen teils horrende Kosten für das Basiskonto. Dagegen wollen jetzt die Verbraucherschützer vorgehen und haben Klagen gegen die Sparkasse Holstein, die Postbank und die Deutsche Bank eingereicht. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Zu hohe Gebühren für das Basiskonto angeprangert

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass die Entgelte für das im Volksmund auch als Girokonto für Jedermann bekannte Konto völlig unangemessen seien. Verbraucher müssen für dieses Basiskonto mehr zahlen als für vergleichbare Konten, so Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarkt-Teams der Verbraucherzentrale.

Weiterhin kritisieren die Verbraucherschützer, dass das persönliche Nutzerverhalten der Kontoinhaber nicht ausreichend berücksichtigt werde. So müssen Verbraucher etwa auch dann den höheren Grundpreis zahlen, wenn sie das Basiskonto als reines Onlinekonto führen. Die Klagen haben die Verbraucherschützer jetzt bei den Landgerichten Köln, Frankfurt und Lübeck eingereicht.

Bereits im letzten Herbst haben die Verbraucherschützer insgesamt fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Schon damals waren die jetzt angeprangerten drei Banken darunter. Dabei hieß es, dass die Preisgestaltung dieser Finanzinstitute nicht mit der gesetzlichen Regelung für das Basiskonto vereinbar sei.

Warum kosten Basiskonten mehr?

Anders sieht es natürlich die Branche selbst. Der höhere Aufwand für das Basiskonto erkläre auch die erhöhten Preise. Die Deutsche Kreditwirtschaft erklärte in diesem Zusammenhang, würde man die Gebühren geringer halten, müsse man die Kosten durch Preiserhöhungen bei anderen Kunden „quersubventionieren“.

Schon bei der letzten Klage gegen die Postbank begründete diese die erhöhten Kosten damit, dass die Eröffnung eines Basiskontos aufwändiger sei, die Überprüfung der persönlichen Daten der Kontoinhaber mehr Zeit in Anspruch nähme und die Kontoinhaber zudem insgesamt schlecht erreichbar seien.

Dabei hat der Gesetzgeber bereits Mitte letzten Jahres entschieden, dass jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto habe. Dies geht aus dem Zahlungskontengesetz hervor, mit dem man eine Richtlinie der EU umgesetzt hatte. Demnach wurden alle Geldhäuser verpflichtet, auch Menschen ohne festen Wohnsitz ein Basiskonto einzurichten, welches freilich nur auf Guthabenbasis zu führen ist. Dieses Konto kann also nicht überzogen werden, trotzdem müssen die Gebühren „angemessen“ sein, heißt es im Gesetz weiter.

Quelle: dpa

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