Der begehrte Weißlacker Käse ist jetzt von der EU-Kommission geschützt worden. Nach der Entscheidung vom Donnerstag darf sich nur der Käse als „Weißlacker“ Käse bezeichnen, der auch tatsächlich im Allgäu erzeugt und verarbeitet wurde.
Der halbfeste Schnittkäse ohne Rinde ist damit auf die Liste der „geschützten Ursprungsbezeichnungen“ gewandert. Doch nicht nur die Herstellung und Verarbeitung der Käsespezialität aus dem Allgäu muss in eben dieser Region erfolgen. Ebenfalls muss der Allgäuer Weißlacker oder Weißlacker Käse nach einem klar definierten Herstellungsverfahren produziert werden. Damit stellt sich der Käse aus dem Allgäu auf eine Stufe mit mittlerweile mehr als 1.200 anderen regional geschützten Produkten.
Quelle: Augsburger Allgemeine
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