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Zahlen der Anträge und Bewilligungen für Vorsorgeleistungen haben sich vervielfacht
Im Jahr 2016 gingen allein bei der Deutschen Rentenversicherung bundesweit 6.557 Anträge auf die Gewährung von Vorsorgeleistungen ein. Eine Aufschlüsselung auf einzelne Altersgruppen liegt aus dieser Zeit nicht vor. Doch die 3.854 positiv beschiedenen Anträge belegen, dass die Bewilligungsquote schon damals hoch war. Im Jahr 2021 wurden bereits 18.718 Anträge gestellt, von denen 14.785 Anträge bewilligt wurden. Binnen kürzester Zeit gab es erneut deutlich steigende Zahlen zu berichten. Im Verlauf des Jahres 2024 gab es 64.525 Anträge auf Vorsorgeleistungen, zu denen in 56.233 Fällen eine Bewilligung erfolgte. Das bedeutet, dass die Bewilligungsquote einen erheblich signifikanteren Anstieg als im Vergleich die Antragszahlen aufwiesen. Dementsprechend haben sich auf Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung für Vorsorge- und Rehabilitationszahlen ebenfalls vervielfacht. Im Jahr 2016 wurden dafür noch rund 2,7 Millionen Euro aufgewendet. Im Jahr 2021 lag das Kostenvolumen bei rund 9,8 Millionen Euro und stieg 2024 auf rund 47,3 Millionen Euro.
Anteil der Frauen ist höher als der Anteil der Männer
Im Jahr 2024 kamen 40.661 Anträge von Frauen und 23.864 Anträge von Männern. Bewilligt wurden Vorsorgeleistungen der Deutschen Rentenversicherung für 35.410 Frauen und 20.823 Männer. Interessant ist ein Blick auf die Altersverteilung. Besonders groß ist der Sprung bei den Antragszahlen vom dritten auf das vierte Lebensjahrzehnt. 2024 stellten insgesamt 1.664 Versicherte im Alter zwischen 20 und 29 Jahren einen Antrag. Bei den Versicherten zwischen 30 und 39 Jahren waren es 6.479 Anträge, also knapp das Vierfache. Am höchsten lag die Antragszahl mit 28.916 Stück bei Versicherten im Alter zwischen 50 und 59 Jahren. Ab einem Alter von 60 Jahren war die Antragszahl mit 12.472 Stück deutlich niedriger, was durch die Veränderung der Zuständigkeit für Vorsorgeleistungen ab dem Renteneintritt begründet ist.
Was führt am häufigsten zu einer Ablehnung?
Bei den im Jahr 2024 erledigten Anträgen kam es zu 5.484 Ablehnungen. In drei Prozent der Fälle wurde eingeschätzt, dass eine Präventionsleistung nicht erforderlich war. Das fehlende Erfordernis führt damit die Rangliste der häufigsten Ablehnungsgründe an. Nach den sonstigen Ablehnungsgründen folgt die mangelnde Mitwirkung der Antragstellerinnen und Antragsteller mit 1,2 Prozent auf Rang 3. Rund 1,1 Prozent der Anträge wurden abgelehnt, weil die 4-ährige Wartefrist für die erneute Gewährung von Präventionsleistungen noch nicht abgelaufen war. In 0,6 Prozent waren die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Insgesamt gab es 4.421 Fälle einer sonstigen Erledigung. Dazu gehören unter anderem Wechsel der Zuständigkeit oder Zurücknahmen der Anträge auf Rehaleistungen.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 21/2982

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