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SEPA-Schieflage: PayPal-Fehler bringt Lastschriftverkehr ins Wanken

Ein Fehler bei PayPal hat massenhaft falsche SEPA-Lastschriften ausgelöst. Banken und Kunden berichten von hohen Summen, Rückgaben und blockierten Konten.

Die ungewöhnliche Häufung fehlerhafter Abbuchungen hat den Zahlungsverkehr vieler Institute zeitweise aus dem Takt gebracht. Nach Branchenangaben summierte sich das betroffene Buchungsvolumen auf Milliardenhöhe; flächendeckend liefen Rückgaben an, Callcenter wurden überlastet. PayPal kündigte interne Prüfungen und Korrekturbuchungen an. Banken stellen in Aussicht, zu Unrecht belastete Gebühren zu erstatten.

Was passiert ist

Bei der SEPA-Lastschrift senden Zahlungsdienstleister Datensätze über Clearing-Systeme an die Banken. Ein fehlerhafter Datenlauf kann in kurzer Zeit zu massenhaften Doppel- oder Falschabbuchungen führen, weil die Verarbeitung standardisiert und weitgehend automatisiert erfolgt. Genau das geschah im vorliegenden Fall: Konten wurden überzogen, Dispozinsen fielen an, teils wurden Karten temporär gesperrt. Verbraucherschützer erinnern daran, dass bei SEPA-Lastschriften ein achtwöchiges bedingungsloses Erstattungsrecht besteht; bei nicht autorisierten Buchungen greift eine 13‑Monats-Frist.

So funktioniert die SEPA-Lastschrift

SEPA-Lastschriften werden in Deutschland vor allem über den SEPA‑Clearer der Deutschen Bundesbank sowie über private Infrastrukturen abgewickelt. Die Abrechnung zwischen Banken erfolgt taggleich oder am Folgetag, was die Verbreitung von Fehlern beschleunigt, aber auch ihre Rückabwicklung ermöglicht. Die Korrektur läuft über standardisierte Rückgaben und Korrekturbuchungen; Institute können fehlerhafte Posten im Massenverfahren stornieren. Für Kundinnen und Kunden gilt: Kontoauszüge prüfen, unberechtigte Posten sofort reklamieren, Gebühren dokumentieren.

Systemrisiken und Regulierung

Der Vorfall legt die Abhängigkeit des Finanzsystems von wenigen großen Zahlungsdienstleistern und IT-Dienstleistern offen. Solche systemische Abhängigkeiten stehen seit Jahren im Fokus der Aufsicht. Mit der EU‑Verordnung DORA werden Banken und Zahlungsdienstleister zu strikteren Vorgaben für Krisenpläne, Tests und Lieferkettenkontrollen verpflichtet. Auch die geplanten PSD2/PSD3‑Reformen zielen auf robustere Schnittstellen und klarere Haftungsregeln. Für grenzüberschreitend tätige Anbieter wie PayPal, die in Luxemburg als E‑Geld‑Institut beaufsichtigt werden, rückt die Frage nach Meldewegen, Audits und länderübergreifender Koordination in den Vordergrund.

Ausblick

Kurzfristig steht die saubere Rückabwicklung und Kulanz bei Nebenkosten im Vordergrund. Mittel- bis langfristig dürften Anbieter ihre Qualitätssicherung in kritischen Batch‑Prozessen ausbauen, inklusive Chaos‑Tests, Vier‑Augen‑Freigaben und „Kill‑Switches“ für fehlerhafte Datenläufe. Für den Markt bleibt die Lehre: Der Massenzahlungsverkehr ist effizient, aber anfällig für seltene, dafür folgenschwere Fehler – robuste Prozesse und transparente Kundenkommunikation sind der beste Schutz vor Vertrauensschäden und Liquiditätsstress im Massenzahlungsverkehr.

Quellen: Deutsche Bundesbank: Der SEPA-Clearer der Deutschen Bundesbank
Europäische Zentralbank: SEPA – Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz des Finanzsektors (DORA)

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