Dass die Familienpolitik in Schweden sich deutlich von der in Deutschland unterscheidet, ist längst bekannt. Jetzt geht man noch einen Schritt weiter.
So können selbst Großeltern sich bezahlte Elternzeit für die Betreuung ihrer Enkel nehmen. Das neue Gesetz gilt seit diesem Montag. Demnach können Großeltern bis zu maximal drei Monate bezahlte Elternzeit im ersten Lebensjahr des Enkelkindes erhalten.
Eltern müssen dafür auf Geld verzichten
Allerdings müssen die Eltern dann auf einen Teil ihres Elterngeldes verzichten, da sie dieses an die Großeltern übertragen können. Ein Elternpaar kann bis zu 45 Tage Elternzeit auf die Großeltern übertragen, alleinstehende Eltern können bis zu 90 Tage übertragen.
Bereits im Dezember letzten Jahres hat die schwedische Regierung das Gesetz auf den Weg gebracht, welches auch im Parlament seine Zustimmung fand. Wie eine Vertreterin der schwedischen Sozialversicherungsanstalt gegenüber dem Fernsehsender SVT erklärte, werde das neue Gesetz „mehr Möglichkeiten bieten“.
Bedingungen für das schwedische Elterngeld
Generell sind die Bedingungen für die Großeltern jedoch die gleichen, wie für die Eltern. Voraussetzung ist also, dass man für das Elterngeld versichert sei. Das ist jedoch bei den allermeisten Menschen in Schweden der Fall. Mütter und Väter, aber auch Großeltern, dürfen sich während des Elterngeldbezugs nicht um eine Arbeit bemühen. Auch studieren dürfen sie in dieser Zeit nicht.
Insgesamt gilt Schweden als ein Land mit einem sehr ausgeprägten Sozialsystem. 1974 führte es als erstes Land weltweit die bezahlte Elternzeit auch für Väter ein. Das Elterngeld kann bis zu 480 Tage pro Kind gewährt werden. Eltern können ihre Arbeitszeiten zudem reduzieren, bis das eigene Kind acht Jahre alt ist.
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