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Schulden bei Strom- und Gasversorgern weit verbreitet

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Versorger für Gas, Strom und Fernwärme haben in Deutschland mit erheblichen Zahlungsausfällen zu kämpfen. Das zeigen aktuelle Zahlen.

Zuletzt war die Zahl der Privatinsolvenzen auf einem hohen Niveau. Nach dem Ende der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, die durch den Zusammenbruch der Lehman Brothers Bank ausgelöst wurde, sanken die Zahlen ab dem Jahr 2011 über ein Jahrzehnt hinweg. 2021 war ein steiler Anstieg zu beobachten, welcher den Auswirkungen der Coronakrise geschuldet war. Nach rückläufigen Zahlen in den Jahren 2022 und 2023 brachte das Jahr 2024 erneut einen Anstieg. Dabei spielten Schulden bei Versorgungsunternehmen eine wichtige Rolle.

Wie viele Schuldner haben Gas- und Stromversorger?

Auf der Basis der Daten der europäischen Befragungen zu den Lebens- und Einkommensbedingungen (kurz EU-SILC) gab es in Deutschland zuletzt etwa 4,2 Millionen Menschen, bei denen Zahlungsverzüge aus den Rechnungen der Gas-, Strom- und Fernwärmeversorgungen bestanden. Das machte einen Anteil von rund 5 Prozent an der Gesamtbevölkerung aus. Die gute Nachricht ist, dass im Vergleich zum Vorjahr dieser Anteil um 0,4 Prozent gesunken ist.
Bei der genaueren Analyse der Daten fällt ein Fakt auf. Mit 3,4 Prozent liegt der Anteil der Menschen mit Versorgerschulden in Eigentümerhaushalten signifikant niedriger als der Anteil der Schuldner, die in einer Mietwohnung leben. Diesen gibt das Statistische Bundesamt mit 6,4 Prozent an.

Fehlende Rücklagen führen oftmals zu Schulden

Problematisch ist die Tatsache, dass viele Haushalte nicht über Rücklagen verfügen, sondern lediglich die regelmäßigen Ausgaben bestreiten können. Kommt es zu Nachforderungen der Versorger oder aus den Betriebs- und Hausgeldabrechnungen, sind sie nicht in der Lage, diese Forderungen unmittelbar zu begleichen. Auch andere unerwartete Ausgaben (beispielsweise Ersatzanschaffungen für Haushaltsgeräte) können bei 3,2 Prozent der Bevölkerung nicht aus vorhandenen Reserven bezahlt werden. Das Statistische Bundesamt und die EU-SILC-Befragungen legen bei unerwarteten Ausgaben Kosten ab 1.250 Euro zugrunde. Solche Summen können auch im medizinischen Bereich beispielsweise bei der Notwendigkeit von Zahnersatz, für hochwertige Brillen oder Hörgeräte anfallen. Nachforderungen aus Betriebskosten- und Hausgeldabrechnungen (dort insbesondere die Heizkostenabrechnungen) basieren auf Änderungen der Energiekosten. Welche Auswirkungen diese haben können, war in der Zeit nach dem Beginn des Ukrainekriegs deutlich zu spüren.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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