
Ab dem 1. August 2025 gilt eine neue Verwaltungsvorschrift. Sie regelt, welche
Sachsen erlaubt auch weiterhin keine Gendersternchen
Nicht nur das allseits beliebte Gendersternchen bleibt in den Schulen in Sachsen weiterhin konsequent tabu, sondern auch Schreibweisen mit einem Unterstrich sowie einem Doppelpunkt und einem „Binnen-I“ werden in den Schulen als Fehler gewertet. In behördlichen und anderen offiziellen Dokumenten sind die genannten Schreibweisen ebenfalls nicht zulässig. Conrad Clemens fordert zu Gunsten einer guten Bildung eine klare Sprache. Diese sieht er bei den genannten Schreibweisen nicht gegeben. Stattdessen erschweren sie das Erlernen der deutschen Sprache sowie der dazugehörigen Grammatik. Hinzu kommt (was der sächsische Kultusminister allerdings nicht erwähnt), dass künstliche Intelligenzen beispielsweise bei der Übersetzung von Passagen mit Gendersternchen, Doppelpunkten, Unterstrichen oder einem „Binnen-I“ Schwierigkeiten haben.
Wie sollen Sachsens Schulkinder in Zukunft gendergerecht schreiben?
Das Kultusministerium Sachsen fordert zur Verwendung Passivformen oder geschlechtsneutralen Formulierungen auf. Dabei wird aus Lehrerinnen und Lehrern die Lehrerschaft oder die Lehrenden. Alternativ sollen beide Geschlechtsvarianten genutzt werden. Allerdings hat das Ganze einen entscheidenden Haken. Passivformulierungen bringen beispielsweise in Texten auf Websites Nachteile bei der Bewertung der Inhalte. Die konsequente Verwendung beider Geschlechtsvarianten verlängert die Texte unnötig und erhöht so den Energiebedarf bei der digitalen Übertragung sowie die Kosten beim Ausdrucken. Deshalb ist es wichtig, die in Sachsen einzig zulässige Kurzschreibweise zu kennen. Kultusminister Clemens verweist auf die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Sie lassen bis heute die Schreibweise mit Bindestrich und Schrägstrich (Beispiel: Schüler-/innen) zu. Deshalb darf diese Schreibweise als einzige Variante bei den Korrekturen nicht als Rechtschreibfehler gewertet werden.
Quelle: Kultusministerium Sachsen
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