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Kein Pfändungsschutz für Inflationsausgleichsprämie

Euro coins

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern noch bis Ende des Jahres eine Inflationsausgleichsprämie zahlen.

Diese dient in erster Linie dazu, die gestiegenen Preise der letzten Jahre abzufedern. Ist der Mitarbeiter jedoch verschuldet, kann sie auch gepfändet werden, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss bestätigte.

Inflationsausgleichsprämie gilt als Arbeitseinkommen

Nach Ansicht der Richter des BGH ist eine vom Arbeitgeber zusätzlich zum regelmäßigen Einkommen gezahlte Inflationsausgleichsprämie als Arbeitseinkommen zu werten – und als solches ist sie pfändbar. In dem jetzt veröffentlichten Beschluss dazu heißt es weiter, dass die Prämie als „Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens“ zählt.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Krankenpfleger, der Privatinsolvenz angemeldet hatte. Er beantragte, die Unpfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie feststellen zu lassen. Bereits in den Vorinstanzen hatte der Krankenpfleger mit seinem Antrag keinen Erfolg.

Gesetzgeber hat keinen Pfändungsschutz angeordnet

So argumentierte das Landgericht Bielefeld, dass der Gesetzgeber keine Unpfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie angeordnet habe, das sei etwa bei der Energiepauschale anders gewesen. Daher ist die Inflationsausgleichsprämie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen pfändbar. Vom BGH in Karlsruhe hieß es nun, dass die Entscheidung aus Bielefeld der rechtlichen Überprüfung standgehalten habe.

Ziel der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie ist es, Arbeitnehmer angesichts der steigenden Verbraucherpreise zu entlasten. Allerdings ist die Prämie eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Sie kann zusätzlich zum regelmäßigen Arbeitseinkommen, entweder einmalig oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Prämie darf bis zu 3.000 Euro betragen und muss im Zeitraum zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 ausgezahlt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bleibt die Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialabgabenfrei.

Quelle: dpa

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