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Wohnungen neueren Baudatums werden nun ebenfalls von der Mietpreisbremse erfasst
Bisher galt die Mitpreisbremse lediglich für Wohnungen in älteren Bestandsgebäuden. Das soll sich nach den neuen Regelungen ändern. Die Deckelung der Kaltmiete pro Quadratmeter soll nun auch für Wohnungen gelten, die bis zum 1. Oktober 2019 fertiggestellt und erstmals an Mieterinnen oder Mieter überlassen wurden. Allerdings gelten die Regelungen zur verlängerten Mietpreisbremse nicht automatisch bundesweit, sondern es bleibt bei der bisherigen Praxis, die Anwendung und weitere Ausgestaltung der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer zu überlassen. Danach können die Bundesländer Schwerpunktgebiete festlegen, in denen die Mietpreisbremse für jeweils 5 Jahre gelten soll. Die Erweiterung auf neueren Wohnraum stößt allerdings auf heftige Kritik, denn sie könnte sich negativ auf die Neubautätigkeit auswirken, weil höhere Mieten eine bessere Rendite der dafür aufzuwendenden Investitionen versprechen.
Wie wurde die Mietpreisbremse bisher genutzt?
Den derzeitigen Stand weist eine Publikation des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung aus. Danach gibt es die meisten Kommunen mit Mietendeckelung in Bayern. Auf dem zweiten Platz folgt Baden-Württemberg vor Schleswig-Holstein und Hessen. In Sachsen-Anhalt und dem Saarland gab es (Stand Herbst 2024) keine Kommunen, in denen bei der Neuvermietung die Regelungen zur Mietpreisbremse und einer abgesenkten Kappungsgrenze beachtet werden mussten. Insgesamt gab es zeitgleich bundesweit 472 Kommunen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse galten. Ausschließlich der Mietendeckel musste in 472 Kommunen berücksichtigt werden. Die lokalen Schwerpunkte machten und machen erwartungsgemäß die größten Städte und ihr unmittelbares Umfeld aus. Wer die größte Ansammlung von Kommunen mit Einschränkungen bei der Festlegung der Kaltmiete bei einer Neuvermietung sucht, wird im Großraum München fündig.
Quelle: Bundesregierung, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
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