Wer sein Gas bei EON und RWE bezieht, darf sich jetzt freuen, es gibt nämlich Geld zurück. Die Verbraucherschutzverbände hatten gegen die großen Gasanbieter geklagt. Moniert wurde die so genannte „Wärmemarktklausel“. Diese hatten beide Unternehmen eingeführt, um bei Kunden, die sehr viel Gas verbrauchen, den Gaspreis einseitig erhöhen zu können.
Gerichte entscheiden gegen EON und RWE
Die Gerichte in Hamburg haben jetzt in zwei Verfahren gegen die Gasanbieter EON und RWE entschieden. Die Klausel sei unwirksam und damit auch alle Preisveränderungen, die aufgrund dieser Klausel eingeführt wurden, so die Richter. Im Magazin „Spiegel“ heißt es, dass zumindest EON sich auf einen Vergleich eingelassen habe. Grund dafür: Man wolle langwierige Gerichtsverfahren vermeiden.
EON will die Sache geheim halten
Die Rückzahlungen sollen zeitnah erfolgen. Zunächst gibt es diese aber nur für Kunden, die bereits Widerspruch gegen die Gasabrechnungen eingelegt haben. Dem „Spiegel“ zufolge hätten die Parteien „strengstes Stillschweigen“ vereinbart.
Grund dafür könnte sein, dass EON die Kunden nicht erfahren lassen will, dass sie Erstattungsansprüche, zum Teil sogar in vierstelliger Höhe, haben. Grundsätzlich können auch die Kunden, die sich nicht den Klagen der Verbraucherzentralen angeschlossen haben, ihre Rückzahlungen noch geltend machen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnisnahme der möglichen Ansprüche.
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