
Ausgangspunkt ist die seit Jahren enge transatlantische Sicherheitskooperation. Bereits heute übermitteln europäische Fluggesellschaften auf Grundlage des EU‑US‑PNR‑Abkommens Fluggastdaten an amerikanische Behörden. Finanzdaten werden im Terrorist Finance Tracking Program ausgewertet. Für den Austausch von personenbezogenen Informationen zu Strafverfolgungszwecken gilt zudem das EU‑US‑Schirmabkommen, das gemeinsame Datenschutzgrundsätze festlegt. Ein automatisierter Abgleich biometrischer Merkmale mit den USA wäre ein nächster Schritt, der sich in Teilen an den Mechanismen des Prüm‑Netzwerks innerhalb der EU orientieren könnte. Über Prüm gleichen EU‑Staaten seit Jahren Fingerabdrücke, DNA‑Profile und Fahrzeugdaten ab. Mit der Reform Prüm II kommen Gesichtsbilder und bestimmte Polizeidaten hinzu.
Sind die EU- und US-Systeme miteinander kompatibel?
Technisch wäre ein transatlantischer Abgleich anschlussfähig. Die
Rechtlich und politisch ist der Weg anspruchsvoll. Für die EU gälte die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, die Prinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung, unabhängige Aufsicht und wirksame Rechtsbehelfe verlangt. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteilen wie Schrems II strenge Maßstäbe für Datentransfers gesetzt. Das 2023 eingeführte
Kritik zur Erweiterung des Datenaustauschs kommt jetzt von verschiedenen Stellen
Datenschutzbehörden und Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einer Ausweitung staatlicher Überwachung und vor systemischen Verzerrungen. Falschzuordnungen durch Gesichtserkennung sind dokumentiert, insbesondere bei People of Color. In mehreren EU‑Mitgliedstaaten sind Live‑Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und breit angelegte biometrische Scans rechtlich umstritten oder eingeschränkt. Ein transatlantischer Austausch könnte bestehende Risiken vervielfachen, wenn Qualitätsstandards, Schulungen und externe Kontrollen nicht lückenlos greifen.
Ein mögliches Abkommen würde einen Verhandlungsauftrag der EU‑Mitgliedstaaten erfordern und unterläge der Kontrolle des Europäischen Parlaments. In den USA wären rechtliche Prüfungen und parlamentarische Aufsicht ebenso zentral. Zeitpläne sind offen. Klar ist, dass ein Projekt dieser Tragweite mit dem Hochlauf neuer europäischer Grenzsysteme koordiniert werden müsste und nur Bestand haben kann, wenn es die hohen europäischen Grundrechtsstandards nachweislich erfüllt.
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