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EU plant Austausch biometrischer Daten mit USA

Die Europäische Union prüft eine vertiefte Zusammenarbeit mit den USA beim Austausch biometrischer Daten. Ziel wäre eine schnellere Identifizierung von Verdächtigen bei Terrorismus und Schwerkriminalität.

Ausgangspunkt ist die seit Jahren enge transatlantische Sicherheitskooperation. Bereits heute übermitteln europäische Fluggesellschaften auf Grundlage des EU‑US‑PNR‑Abkommens Fluggastdaten an amerikanische Behörden. Finanzdaten werden im Terrorist Finance Tracking Program ausgewertet. Für den Austausch von personenbezogenen Informationen zu Strafverfolgungszwecken gilt zudem das EU‑US‑Schirmabkommen, das gemeinsame Datenschutzgrundsätze festlegt. Ein automatisierter Abgleich biometrischer Merkmale mit den USA wäre ein nächster Schritt, der sich in Teilen an den Mechanismen des Prüm‑Netzwerks innerhalb der EU orientieren könnte. Über Prüm gleichen EU‑Staaten seit Jahren Fingerabdrücke, DNA‑Profile und Fahrzeugdaten ab. Mit der Reform Prüm II kommen Gesichtsbilder und bestimmte Polizeidaten hinzu.

Sind die EU- und US-Systeme miteinander kompatibel?

Technisch wäre ein transatlantischer Abgleich anschlussfähig. Die EU baut ihre biometrischen Systeme aus, darunter das Entry/Exit System für Drittstaatsangehörige und eine gemeinsame Biometrieplattform zur Abfrage mehrerer Datenbanken. In den USA betreiben FBI und Heimatschutzbehörden umfangreiche Systeme für Fingerabdrücke und Gesichtsbilder. Befürworter verweisen auf mögliche Treffer in ungelösten Verfahren, die Zerschlagung von Schleusernetzwerken und eine beschleunigte Fahndung nach gewalttätigen Extremisten.

Rechtlich und politisch ist der Weg anspruchsvoll. Für die EU gälte die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, die Prinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung, unabhängige Aufsicht und wirksame Rechtsbehelfe verlangt. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteilen wie Schrems II strenge Maßstäbe für Datentransfers gesetzt. Das 2023 eingeführte EU‑US Data Privacy Framework stellt kommerzielle Datenflüsse auf eine neue Grundlage, erfasst Strafverfolgungsdaten aber nur mittelbar. Das Schirmabkommen bietet Schutzstandards, doch ein automatisierter biometrischer Abgleich würde zusätzliche Garantien erfordern, etwa präzise Zweckbegrenzungen, kurze Speicherfristen, transparente Protokollierung und robuste Fehlerkorrektur.

Kritik zur Erweiterung des Datenaustauschs kommt jetzt von verschiedenen Stellen

Datenschutzbehörden und Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einer Ausweitung staatlicher Überwachung und vor systemischen Verzerrungen. Falschzuordnungen durch Gesichtserkennung sind dokumentiert, insbesondere bei People of Color. In mehreren EU‑Mitgliedstaaten sind Live‑Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und breit angelegte biometrische Scans rechtlich umstritten oder eingeschränkt. Ein transatlantischer Austausch könnte bestehende Risiken vervielfachen, wenn Qualitätsstandards, Schulungen und externe Kontrollen nicht lückenlos greifen.

Ein mögliches Abkommen würde einen Verhandlungsauftrag der EU‑Mitgliedstaaten erfordern und unterläge der Kontrolle des Europäischen Parlaments. In den USA wären rechtliche Prüfungen und parlamentarische Aufsicht ebenso zentral. Zeitpläne sind offen. Klar ist, dass ein Projekt dieser Tragweite mit dem Hochlauf neuer europäischer Grenzsysteme koordiniert werden müsste und nur Bestand haben kann, wenn es die hohen europäischen Grundrechtsstandards nachweislich erfüllt.

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