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DUH will erneut dauerhaftes Böllerverbot durchsetzen

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Die Forderungen nach einem dauerhaften Böllerverbot sind nicht neu. Sie kommen nicht nur von Umweltschutzorganisationen wie der DUH.

Die Deutsche Umwelthilfe (kurz DUH) bemüht sich erneut mit Nachdruck um ein generelles und dauerhaftes Böllerverbot, das in ganz Deutschland einheitlich gelten soll. Sie verweist in einem offenen Brief an die Innenministerin Nancy Faser auf die positiven Erfahrungen, die mit den Böllerverboten während der Coronazeiten gesammelt wurden. Der Petition unter dem Motto „Böllerciao“ haben sich zahlreiche andere Organisationen angeschlossen, die alljährlich rund um den Jahreswechsel mit den Folgen des massenhaften Abbrennens von Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen konfrontiert werden.

Wie ist die Gesetzeslage aktuell geregelt?

Die rechtlichen Normen rund um die Silvesterfeuerwerke finden sich im Paragrafen 22 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (kurz Sprengstoffgesetz). Sie werden in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz präzisiert. Relevant für den Verkauf und die Nutzung von Feuerwerkskörpern für Silvester sind dort die Paragrafen 20 bis 24, die den Kommunen keinen Spielraum zur weiteren Eingrenzung lassen, sondern stattdessen nur die Möglichkeit zur Schaffung von Ausnahmen gewähren. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 ist zeitlich begrenzt und findet regulär nur vom 29. bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres statt. Fällt ein Tag aus diesem Zeitraum auf einen Sonntag, darf der Verkauf der Feuerwerkskörper bereits am 28. Dezember starten. Genau das ist zum Jahreswechsel 2024/2025 der Fall, denn der 29. Dezember fällt auf einen Sonntag.

Warum ist der DUH ein generelles Böllerverbot so wichtig?

Die Gründe für das geforderte Verbot der massenhaften Böllerei zum Jahreswechsel finden sich ausführlich in dem offenen Brief an die Bundesinnenministerin. Dazu gehören beispielsweise die hohen Feinstaubbelastungen, die sich bundesweit in den ersten Stunden eines jeden neuen Jahres zeigen. Sie liegen mit steter Regelmäßigkeit über den von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzen. Viele Kleinkinder reagieren mit Angst auf die lauten Knallgeräusche. Das gilt genauso für junge und ältere Menschen, die aus Kriegsgebieten stammen und in Deutschland Schutz gesucht haben. Bei ihnen besteht ein akutes Risiko für Flashbacks und eine Retraumatisierung. Auch Tiere reagieren verängstigt auf die Geräuschkulisse und die ungewohnten Lichtspektakel. Sie reagieren darauf mit Fluchtverhalten und ziehen sich dabei (häufig tödliche) Verletzungen zu. Zudem könnten mit einem generellen Böllerverbot die Notaufnahmen in der Silvesternacht signifikant entlastet und die Gefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungs- und Straßenreinigungsunternehmen sowie der Hausmeisterdienste in den ersten Tagen des neuen Jahres spürbar reduziert werden. Hinzu kommen die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, die in den Silvesternächten besonders häufig zu Löscheinsätzen gerufen werden, bei denen zusätzlich hohe Sachschäden auftreten, zu denen sich viel zu oft Personenschäden bis hin zu Todesopfern gesellen.

Quelle: DUH

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