Aufgrund einer Kleinen Anfrage von Bundestagsabgeordneten musste sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigen, ob eine durchgemachte
Was gibt die Bundesregierung zu den Folgen für die psychische Gesundheit an?
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort zuerst einmal darauf, dass es sich bei allen Publikationen um Einschätzungen in einem „Frühstadium des Verständnisses“ der COVID-19-Erkrankung handelt. Gleichzeitig warnt sie wörtlich vor verfrühten Schlussfolgerungen. Aktuell sieht sich die Bundesregierung deshalb außerstande, zutreffende Einschätzungen zur Entwicklung des Bedarfs für psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen zu treffen. Gleichzeitig verweist sie auf die im Rahmen der Pandemie erweiterten Möglichkeiten zur Inanspruchnahme solcher Therapien sowie auf die schnell voranschreitenden Angebote auf digitalen Wegen und die Zuständigkeit der Bundesländer und der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Allerdings steht die Vorgehensweise der Krankenkassen in einigen Fällen im krassen Widerspruch dazu. Sie weigern sich, die Kosten für solche Behandlungsarten zu übernehmen, auch wenn durch mehrere Fachärzte ein Behandlungsbedarf festgestellt und bescheinigt wurde. Sie verweisen trotz regionalen Mangelsituationen auf die niedergelassenen Therapeuten. Das heißt, von einem flächendeckenden und jedem Versicherten zur Verfügung stehenden Angebot kann im Gegensatz zu den Darstellungen der Bundesregierung in der Praxis leider keine Rede sein.
Auch zu anderen Faktoren der Coronakrise fehlen belastbare Studien
Offen ist aktuell außerdem eine verlässliche Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen beispielsweise Lockdown-Maßnahmen oder die Quarantäne auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung hat. Die endgültigen Resultate mehrerer vom RKI durchgeführten Studien liegen derzeit noch nicht vor. Dennoch gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort an, dass es keine Hinweise für eine signifikante Verschlechterung der psychischen Gesundheit der Erwachsenen in Deutschland gäbe. Bisherige Darstellungen durch Dritte zeichnen danach ein verzerrtes Bild, weil es sich um „selbst-selektierende Stichproben“ handelt. Repräsentative Umfragen mit zufällig ausgewählten Probanden hätten ergeben, dass das zu Pandemiebeginn leicht erhöhte Angstniveau bereits im April 2020 wieder auf dem Weg zu Normalwerten war.
Jedoch räumt die Bundesregierung ein, dass sich dort auch eine gegenläufige Tendenz bei Risikogruppen gezeigt hat. Zu den Auswirkungen der COVID-19-Berichterstattung liegen keine Erkenntnisse vor und entsprechende Studien sind nicht geplant. Allerdings wäre diese Frage interessant, da in Gesprächen auf der Straße viele Menschen von einer Überflutung mit Nachrichten zu diesem Thema berichten. Außerdem fühlen sich zahlreiche Menschen durch widersprüchliche Informationen und schnell wechselnde Darstellungen (zum Beispiel im Zusammenhang mit Astra Zeneca) verunsichert.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/27768
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