Bei den deutschen Verbraucherschutzzentralen gehen massenweise Beschwerden zur Vorgehensweise von Microsoft bei den Nutzern von Windows 7 und Windows 8.1 ein. Die Urheber dieser Beschwerden bemängeln, dass sie von Microsoft zum Upgrade auf Windows 10 genötigt werden. Inzwischen hat Microsoft von der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg bereits eine Abmahnung erhalten. Doch das Unternehmen ist nicht bereit, die dort geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und die Vorgehensweise zu ändern. Nun haben die Verbraucherschützer gerichtliche Schritte angekündigt.
Was stört die Verbraucher an der Upgrade-Praxis?
Vor allem geht es um die Nutzer, die sich für das Upgrade auf Windows 10 hatten registrieren lassen. Sie bekommen schon seit einiger Zeit regelmäßig ein Fenster angezeigt, in dem Microsoft zum Upgrade auffordert. Allerdings bietet dieses Fenster nur die Auswahlmöglichkeiten „Jetzt aktualisieren“ und „Download starten und Upgrade später starten“. Das bedeutet, dass der eigentliche Download der Dateien von Windows 10 nicht verhindert werden kann. Und dieser erfordert mit rund 20 Gigabyte nicht nur viel Speicherplatz, sondern überschreitet bei vielen Nutzen das in den Verträgen für die Kommunikationsdienstleistungen enthaltene Datenvolumen, welches mit voller Geschwindigkeit genutzt werden kann. Windows-Anwendern, die über Mobilfunkverträge ins Internet gehen, wird vom Upgrade ohnehin abgeraten, da Microsoft die Updates der Funktionen teilweise so gestaltet, dass Windows 10 noch einmal komplett heruntergeladen werden muss.
Download findet offenbar auch ohne Reservierung statt
Außerdem gehen bei den Verbraucherschutzzentralen und den Redaktionen der einschlägigen IT-Magazine derzeit verstärkt Hinweise ein, dass Microsoft den Download auch dann starten lässt, wenn sich die Nutzer von Windows 7 und 8.1 nicht für das Upgrade auf Windows 10 registriert haben. Im Versuch konnte das bisher noch nicht bewiesen werden. Allerdings ist die Zahl dieser Beschwerden inzwischen so hoch, dass ausgeschlossen ist, dass sich die Urheber versehentlich für das Upgrade registriert haben. Zusätzlich wurde bewiesen, dass Microsoft bei den Sicherheitsupdates für Windows 7 und 8.1 den für den Download verantwortlichen GWX-Patch in einer modifizierten Form ausliefert, nachdem bekannt wurde, dass gewiefte Programmierer ein Script zur Blockierung des ursprünglichen Patchs entwickelt und als Vorlage zum Download angeboten hatten.
Quelle: Heise

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