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Auf Gehwegen parkende Autos – was Fußgänger tun können

City traffic with cars parked in line on street side

Schon seit mehreren Jahren wird in Bremen über das Parken auf Gehwegen gestritten. Vor dem Bundesverwaltungsgericht ist jetzt eine Entscheidung gefallen.

Das so genannte aufgesetzte Parken, bei dem zwei Räder des Autos auf dem Gehweg stehen, sorgt seit langem für Konflikte zwischen Fußgängern und Autofahrern. Fünf Eigentümer haben jetzt alle juristischen Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht durchschritten und tatsächlich einen Erfolg erzielt.

Erhebliche Einschränkung des Gehwegs muss gegeben sein

Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Donnerstag zufolge, soll es Anwohnern möglich sein, unter bestimmten Umständen von den Straßenverkehrsbehörden zu verlangen, gegen aufgesetzt parkende Autos vorzugehen. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass die Nutzung des Gehweges vor der eigenen Haustür erheblich eingeschränkt ist. Damit ist der Anspruch der Anwohner räumlich begrenzt.

Vom ökologischen Verkehrsclub VCD heißt es zum Urteil, dass die Kommunen aufgefordert seien, die Straßenverkehrsordnung umzusetzen und auch umzudenken. Denn bisher wurde oft das eine oder andere Auge beim aufgesetzten Parken zugedrückt. Die Deutsche Umwelthilfe fordert ganz klar, dass Ordnungsgelder verhängt oder Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Hintergründe zum aktuellen Urteil

Insgesamt fünf Eigentümer aus Bremen hatten gegen die Stadt geklagt. Seit mehreren Jahren sind die Verfahren anhängig. Dabei ist eindeutig, dass das aufgesetzte Parken ohne Erlaubnis verboten ist. Dennoch dulden viele Behörden es.

Mit dem aktuellen Urteil wird die Stadt Bremen verpflichtet, bei so geparkten Fahrzeugen tätig zu werden. Allerdings hat die Kommune das Recht, die am stärksten betroffenen Straßen zu priorisieren, sie muss sich also nicht um alle Straßen kümmern.

Bereits 2021 fiel in dem Fall das erste Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts. Darin hieß es, die Eigentümer können ein Einschreiten der Kommune verlangen. Die Behörde selbst könne aber wählen, welche Maßnahmen sie dabei einsetze. 2022 bestätigte das Bremer Oberverwaltungsgericht das Urteil zwar, räumte der Kommune jedoch einen Spielraum ein. Dieses Urteil hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht nochmals bestätigt. Experten bezeichnen es als „wegweisend“.

Quelle: dpa

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