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Sinken die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?

Die Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung sind bestens gefüllt. Arbeitnehmer und Unternehmen haben zusammen hart für eine stabile Wirtschaft gearbeitet und damit auch die soziale Sicherung auf stabile Beine gestellt. Aufgrund der hohen Rücklagen in den Rentenkassen dürfen die Beitragszahler womöglich auf eine Entlastung bei den Rentenbeiträgen hoffen. Derzeit sind noch 18,9 Prozent des Bruttogehalts an die Rentenversicherung abzuführen, jeweils hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 1.750 Euro sind das insgesamt immerhin 330,75 Euro, die monatlich in die Rentenkasse fließen.

Da die Rentenkassen gut gefüllt sind, hat die Koalition auch einen gewissen Spielraum, um die Beiträge zu senken und Arbeitnehmer und –geber gleichermaßen zu entlasten. Sollte sich diese Möglichkeit bieten, so erklärte Bundessozialministerin Andrea Nahles gestern, könnte ab dem 01.01.2015 eine Beitragssenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.

Bisher noch keine Klarheit über Beiträge in der Rentenversicherung

Allerdings gibt es auch viele Koalitionspolitiker, die sich gegen eine Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sträuben. Ursprünglich sollte eine solche Entlastung der Beitragszahler bereits zu Beginn diesen Jahres eingeführt werden. In letzter Sekunde hat jedoch ein Koalitionsbeschluss entschieden, dass diese Beitragssenkung nicht eingeführt wurde. Rund sechs Milliarden Euro an Entlastungen wären zusammengekommen.

Damals gab man als Grund die für den 01.07.2014 geplante Rentenerhöhung, sowie die Einführung der höheren Mütterrente in diesem Jahr an. Durch diese Erhöhungen ist das Polster der Rentenkassen im August 2014 auch erstmals seit Monaten wieder geschmolzen. In nur einem Monat sanken die Rücklagen um 500 Millionen Euro auf 33,7 Milliarden Euro. Eine endgültige Entscheidung, ob es zu Beitragssenkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung kommt oder nicht, wird allerdings erst im November erwartet, wenn eine offizielle Schätzung der Rücklagen in den Rentenkassen vorliegt.

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