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Sachsen hält an Beschränkungen der Genderschreibweise fest

Male school teacher standing in an elementary school classroom with a group of school children

Das Kultusministerium Sachsen fuhr bisher einen strengen Kurs bei der in Schulen zulässigen Genderschreibweise. Was besagt die neue Verwaltungsvorschrift?

Ab dem 1. August 2025 gilt eine neue Verwaltungsvorschrift. Sie regelt, welche Genderschreibweise in Schulen in Sachsen künftig zulässig ist. Viele Menschen stellen sich deshalb die Frage, ob der seit Dezember 2024 in der Regierung unter der Führung von Michael Kretschmer tätige Kultusminister Conrad Clemens den Kurs seines Vorgängers beibehält oder eine andere Richtung einschlägt. Mittlerweile steht fest, dass für ihn die Kontinuität sowie ein sprachlich respektvolles Miteinander im Fokus stehen.

Sachsen erlaubt auch weiterhin keine Gendersternchen

Nicht nur das allseits beliebte Gendersternchen bleibt in den Schulen in Sachsen weiterhin konsequent tabu, sondern auch Schreibweisen mit einem Unterstrich sowie einem Doppelpunkt und einem „Binnen-I“ werden in den Schulen als Fehler gewertet. In behördlichen und anderen offiziellen Dokumenten sind die genannten Schreibweisen ebenfalls nicht zulässig. Conrad Clemens fordert zu Gunsten einer guten Bildung eine klare Sprache. Diese sieht er bei den genannten Schreibweisen nicht gegeben. Stattdessen erschweren sie das Erlernen der deutschen Sprache sowie der dazugehörigen Grammatik. Hinzu kommt (was der sächsische Kultusminister allerdings nicht erwähnt), dass künstliche Intelligenzen beispielsweise bei der Übersetzung von Passagen mit Gendersternchen, Doppelpunkten, Unterstrichen oder einem „Binnen-I“ Schwierigkeiten haben.

Wie sollen Sachsens Schulkinder in Zukunft gendergerecht schreiben?

Das Kultusministerium Sachsen fordert zur Verwendung Passivformen oder geschlechtsneutralen Formulierungen auf. Dabei wird aus Lehrerinnen und Lehrern die Lehrerschaft oder die Lehrenden. Alternativ sollen beide Geschlechtsvarianten genutzt werden. Allerdings hat das Ganze einen entscheidenden Haken. Passivformulierungen bringen beispielsweise in Texten auf Websites Nachteile bei der Bewertung der Inhalte. Die konsequente Verwendung beider Geschlechtsvarianten verlängert die Texte unnötig und erhöht so den Energiebedarf bei der digitalen Übertragung sowie die Kosten beim Ausdrucken. Deshalb ist es wichtig, die in Sachsen einzig zulässige Kurzschreibweise zu kennen. Kultusminister Clemens verweist auf die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Sie lassen bis heute die Schreibweise mit Bindestrich und Schrägstrich (Beispiel: Schüler-/innen) zu. Deshalb darf diese Schreibweise als einzige Variante bei den Korrekturen nicht als Rechtschreibfehler gewertet werden.

Quelle: Kultusministerium Sachsen

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