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Kommunen profitieren von steigendem Aufkommen bei der Grundsteuer

Euro-Banknoten

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Wie hat sich das Aufkommen in den letzten Jahren entwickelt?

Wie hoch die Grundsteuer in Deutschland ausfällt, können die Kommunen selbst bestimmen. Die rechtliche Basis dafür stellt der Paragraf 25 des Grundsteuergesetzes in der jeweils aktuellen Fassung dar. Sie gliederte sich bisher in die Grundsteuer A und B. Seit Jahresbeginn 2025 können die Kommunen zusätzlich über den Hebesatz bei einer Grundsteuer C entscheiden. Die Grundsteuer A gilt für die Ländereien von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Die Grundsteuer B wird allgemein für unbebaute oder bebaute Grundstücke erhoben. Die neu (wieder-)eingeführte Grundsteuer C heißt alternativ auch „Baulandsteuer“, weil sie auf baureife Grundstücke erhoben wird. Sie soll Spekulationen mit Baugrundstücken verhindern und gleichzeitig den Kommunen zusätzliche Einnahmen verschaffen.

Wie haben sich die Einnahmen aus der Grundsteuer konkret entwickelt?

Im gesamten Jahr 2023 nahmen alle Kommunen bundesweit insgesamt 15,5 Milliarden Euro aus der Grundsteuer A und B ein. Das sind 25,2 Prozent mehr als im Jahr 2013. Sie machten im Durchschnitt etwa 11 Prozent der Gesamteinnahmen der Kommunen aus und landeten damit auf dem dritten Rang der wichtigsten Einnahmequellen. Spitzenreiter ist die Gewerbesteuer, die es auf einen durchschnittlichen Anteil von etwa 59 bringt und damit vor den Einnahmen aus der Einkommenssteuer (Anteil rund 25 Prozent) liegt. Daten aus dem ersten Halbjahr 2024 bestätigen den steigenden Trend, denn es kamen Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer A und B in Höhe von rund 8 Milliarden Euro zusammen. Noch liegen keine gesicherten Schätzungen zur Frage vor, wie sich die ab 2025 mögliche Grundsteuer C auswirkt. Sie ist in Deutschland nicht komplett neu, denn eine ähnliche Besteuerung von baureifem Land gab es bereits zu Beginn der 1960er Jahre.

Deutliche regionale Unterschiede beim Grundsteueraufkommen zu beobachten

Die Festsetzung individueller Hebesätze durch die Kommunen führt zu erheblichen Unterschieden bei der Entwicklung der Einnahmen aus der Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern. Die höchsten Einnahmen sicherte sich zuletzt mit 4,01 Milliarden Euro Nordrhein-Westfalen. Auf dem zweiten Rang landete Bayern mit Jahreseinnahmen von 1,996 Milliarden Euro vor Baden-Württemberg mit 1,96 Milliarden Euro. Die niedrigsten Einnahmen aus der Grundsteuer A und B wies zuletzt das Saarland mit 171 Millionen Euro auf. Ebenfalls zu den Schlusslichtern gehörten Bremen mit 211 Millionen Euro und Mecklenburg-Vorpommern mit 214 Millionen Euro. Im Mittelfeld platzierten sich beispielsweise Berlin (858 Millionen Euro), Rheinland-Pfalz (738 Millionen Euro) und Sachsen (535 Millionen Euro).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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