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EuGH stärkt Rechte von Flüchtlingen

Die Regierung unseres Nachbarn Österreich will Ausländer und Flüchtlinge bei Sozialleistungen schlechter stellen. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits im Bundesland Oberösterreich, die als Vorbild dienen sollte. Doch genau diese Regelung hat jetzt der EuGH für unrechtmäßig erklärt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass Flüchtlinge mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe erhalten dürfen, als die Bürger der jeweiligen EU-Staaten. Das Urteil erfolgte vor dem Hintergrund einer Klage gegen eine entsprechende Regelung in Oberösterreich. Dort zahlen die Behörden Flüchtlingen, die nur eine befristete Aufenthaltsberechtigung haben, nur eine eingeschränkte Mindestsicherung. Genau das ist aber mit dem EU-Recht nicht vereinbar, wie der EuGH jetzt urteilte. In Deutschland hat die Entscheidung keine Konsequenzen, da Aus- und Inländer laut Angaben des Sozialministeriums ohnehin die gleichen Leistungen erhalten.

Österreichs Opposition begrüßt die EuGH-Entscheidung

In Österreich fühlt sich vor allem die Opposition in ihrer Haltung durch das Urteil bestätigt. SPÖ und Grüne sprachen davon, dass es absehbar gewesen sei, dass sich die oberösterreichische Lösung nicht durchsetzen könne. Wie Josef Weidenholzer, sozialdemokratischer Europaabgeordneter erklärte, müsse den Verantwortlich bereits von Anfang an klar gewesen sein, dass die Regelung nicht durchsetzbar sei. „Aber statt tatsächlicher Lösungen setzen ÖVP und FPÖ auf Symbolpolitik und Schikane der Schwächsten“. Daher ermahnte Weidenholzer auch die Landesregierung in Oberösterreich, nicht in populistisches EU-Bashing zu verfallen, sondern die Entscheidung des EuGH schnellstmöglich umzusetzen.

In dem Bundesland regiert eine Koalition aus ÖVP und FPÖ. Beide Parteien sind auch in der Bundesregierung in Wien eine Koalition eingegangen und regieren somit ganz Österreich. Auch Stefan Kaineder, Mitglied im Grünen-Bundesvorstand unseres Nachbarn sprach vom „konsequenten Ignorieren“ der Bedenken durch die Regierung. Damit schaffe die Regierung täglich neue Probleme, statt welche zu lösen.

Maria Moser, Direktorin der Diakonie Österreich, zeigte sich ebenfalls erfreut über das Urteil. Sie sprach davon, dass es zeigte, dass soziale Grundrechte für alle gleichermaßen gelten.

Österreichs Regierung erwartungsgemäß wenig begeistert

Wenig begeistert zeigte sich allerdings Österreichs Regierung, die ohnehin derzeit an einer Reform der gesamten Mindestsicherung arbeitet. Diese sieht unter anderem vor, dass Ausländer nur unter erschwerten Bedingungen an staatliche Leistungen in voller Höhe kommen sollen.

Österreichs Kanzler Sebastian Kurz von der ÖVP sprach in Mauerbach in Niederösterreich davon, „Zuwanderung in unsere Sozialsysteme zu bekämpfen“. Auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache von der FPÖ schlug in die gleiche Kerbe und meinte, „wer nach Österreich zuwandert, kann nicht vom ersten Tag die volle Mindestsicherung kassieren“.

So plante die Regierung, dass man eine fünfjährige Karenzzeit erfüllen sollte. Auch die Deutschkenntnisse sollten als Voraussetzung für die Auszahlung staatlicher Leistungen berücksichtigt werden.

Von Diakonie-Direktorin Moser kam dagegen die Erwartungshaltung, dass der Richterspruch bei der geplanten Reform berücksichtigt werden muss. Wie ein Sprecher der Sozialministerin Beate Hartinger-Klein mitteilte, werde ein verfassungskonformer Vorschlag für die Neuregelungen vorgelegt werden. Auf weitere Details wollte man aber nicht eingehen.

Quelle: dpa

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