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Diesel-Fahrverbote für Stuttgart kommen

In Stuttgart werden flächendeckende Diesel-Fahrverbote für Euro-5-Diesel kommen. Das höchste Verwaltungsgericht hat die Beschwerde Baden-Württembergs gegen die drohenden Fahrverbote jetzt zurückgewiesen.

Wie das Gericht entschied, müsse das Land Baden-Württemberg umgehend Dieselfahrverbote im Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart verbindlich regeln. Das geht aus dem am Montag ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor.

Verpflichtung schon durch BVG erkennbar

Die Verpflichtung dazu ging laut den Richtern bereits aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) vom Februar hervor. Baden-Württemberg erklärte nun, dass man sich dem Urteil beugen werde. Wie ein Regierungssprecher erklärte, werde man „die Urteilsbegründung abwarten, aber die Landesregierung richtet sich nach einem letztinstanzlichen Urteil“.

Aufgrund des BVG-Urteils hatte die grün-schwarze Landesregierung ab 2019 ein flächendeckendes und dauerhaftes Fahrverbot in Stuttgart für alle Dieselautos bis zur Schadstoffklasse Euro 4 beschlossen. Aber für die Euro-5-Diesel wollte man noch keine verbindlichen Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufnehmen, obwohl das Stuttgarter Verwaltungsgericht bereits ein Zwangsgeld angedroht hatte. Die Regierung wollte ein solches Fahrverbot erst verbindlich regeln, wenn die Belastungen durch das gesundheitsschädliche Stickoxid bis Mitte 2019 nicht ausreichend durch die anderen Maßnahmen sinken würden.

Baden-Württemberg muss Zwangsgeld zahlen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Musterfall Stuttgart entschieden, dass die Dieselfahrverbote bei zu hohen Stickoxidbelastungen zwar möglich sind, aber dennoch verhältnismäßig sein müssen. Wird ein Fahrverbot phasenweise eingeführt, sei dies gegeben. Die Euro-5-Diesel dürfen demnach nicht vor September 2019 von den Fahrverboten betroffen sein.

Der aktuelle Richterspruch gilt als nicht anfechtbar. Zusätzlich muss das Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld von 10.000 Euro an sich selbst zahlen, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beantragt hatte.

Die DUH hat insgesamt für 30 Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge eingeklagt. Zuletzt wurden Frankfurt, Mainz, Berlin, Aachen, Köln und Bonn zu diesen Fahrverboten verurteilt. Allerdings geht der Rechtsstreit teilweise noch in die letzte Runde.

Quelle: rtr

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