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Pensionsfonds für EU-Abgeordnete steht vor der Pleite

Einem Pensionsfonds für EU-Abgeordnete droht die Pleite. Für die Finanzierung der Abgeordneten-Pensionen fehlen demnach Hunderte Millionen Euro. Jetzt soll der Steuerzahler einspringen.

Spätestens 2026 soll dem früheren Pensionsfonds der EU-Abgeordneten die Pleite drohen. Die „Bild“-Zeitung berichtete von einer Finanzlücke in Höhe von Hunderten Millionen Euro und berief sich auf eine interne Stellungnahme des Generalsekretärs des EU-Parlaments, Klaus Welle. Diese hatte er für den Haushaltskontrollausschuss erstellt.

Lücke zwischen Vermögen und Pensionsanwartschaften

So konnte der bereits zwar ein Vermögen von 146,4 Millionen Euro aufweisen, allerdings beliefen sich zum gleichen Zeitpunkt die Pensionsanwartschaften auf 472,6 Millionen Euro. Rechnerisch ergibt sich somit eine Finanzlücke von stolzen 326,2 Millionen Euro.

Schon hatte den umstrittenen und sehr üppigen Zusatzrenten der EU-Abgeordneten ein Defizit in Höhe von 120 Millionen Euro gedroht. In dem aktuellen „Bild“-Bericht heißt es, dass man die . Dabei geht man davon aus, dass der Fonds nur bis 2024 liquide sein wird, selbst wenn er eine Rendite von jährlich zwei Prozent erwirtschaften kann. Die Rendite pro Jahr müsste wenigstens fünf Prozent betragen, damit die Mittel bis 2026 reichen.

Müssen EU-Steuerzahler für Pensionsfonds-Pleite haften?

Mehr als 700 Parlamentarier haben laut „Bild“-Bericht Ansprüche auf Zahlungen aus dem Fonds. . Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben des Fonds liegen bei 20,3 Millionen Euro. Geht der Pensionsfonds tatsächlich pleite, müsste das Europaparlament für etwaige Defizite haften, so dass die Kosten im Endeffekt von den Steuerzahlern der EU getragen werden müssten.

Bereits . Grund dafür: Damals gab es noch keine Pensionsregelungen für die EU-Abgeordneten. Allerdings hat man den Fonds mit der Einführung des EU-Abgeordnetenstatuts auch wieder geschlossen. Seither erhalten die Abgeordneten einheitliche Diäten sowie eine beitragsfreie Pension aus dem Haushalt des EU-Parlaments.

Quelle: dpa

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