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Wie hoch ist die Differenz aus tatsächlichen Wohnkosten und Zuschüssen?
Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort für das Jahr 2024 eine Finanzierungslücke bei den Wohnkosten in Höhe von 494 Millionen Euro an. Insgesamt waren im vergangenen Jahr rund 334.000 Bedarfsgemeinschaften von einer solchen Different betroffen. Das macht einen Anteil von 12,6 Prozent aller hilfsbedürftigen Bedarfsgemeinschaften aus. Im Durchschnitt wurde der allgemeine Regelsatz durch die Unterdeckung der tatsächlichen Wohnkosten durch die Zuschüsse um 15 Euro pro Monat gemindert. Bezogen auf die Bedarfsgemeinschaften, bei denen eine Finanzierungslücke bestand, wurde die Gesamtsumme der Regelsätze zwischen 116 und 121 Euro pro Monat gemindert. Davon machten nicht von den Ämtern durch Zuschüsse ausgeglichene Heizkosten etwa die Hälfte aus. Von dieser Unterdeckung der Wohnkosten waren im vergangenen Jahr rund 121.000 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern betroffen. Das entspricht einem Anteil von rund 13 Prozent an allen bezuschussten Haushalten mit Kindern.
Deutliche regionale Unterschiede bei der Unterdeckung der Wohnkosten
Sowohl bei den Anteilen der betroffenen Bedarfsgemeinschaften als auch der Höhe der verbleibenden Differenz zwischen den bezuschussten und tatsächlichen Wohnkosten ergeben sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundessländern. Spitzenreiter bei den Anteilen der von dieser Differenz betroffenen Bedarfsgemeinschaften waren im Jahr 2024 Rheinland-Pfalz mit 17,8 Prozent vor Baden-Württemberg mit 15,4 Prozent. Niedersachsen und Bayern teilten sich mit jeweils 15,3 Prozent den dritten Rang. Bei der Höhe der monatlichen Differenz lag Bayern mit 21,80 Euro pro Monat und Bedarfsgemeinschaft vor Rheinland-Pfalz mit 19,78 Euro und Niedersachsen mit 18,22 Euro. Am besten schnitten bei den Anteilen der Bedarfsgemeinschaften Brandenburg (6,8 Prozent) sowie Mecklenburg-Vorpommern (7,5 Prozent) und Bremen (8,1 Prozent) ab. Die geringste monatliche Differenz wiesen ebenfalls diese drei Bundesländer auf.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 21/1005
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