
Wie sich die
Zu versteuernder Anteile der Renten zuletzt kontinuierlich gestiegen
Im Jahr 2015 lag der zu versteuernde Anteil der Renten bundesweit noch bei rund 55,3 Prozent. Für das Jahr 2024 wurde ein steuerpflichtiger Anteil der Renten von 70,2 Prozent ermittelt. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einerseits hat sich der gesetzlich fixierte Anteil der Renten, der nicht unter die Steuerpflicht fällt, deutlich verringert. Er leitet sich aus dem Zugangsjahr der Rente (Jahr der erstmaligen Zahlung ab) und lag bei Rentenzugängen im Jahr 30 noch bei 70 Prozent. Neurenten, die 2024 erstmals gezahlt wurden, profitierten im Jahr 2024 nur noch von einem steuerfreien Anteil von 16 Prozent.
Andererseits ist die Entwicklung des Werts eines Entgeltpunkts zu berücksichtigen. Im Betrachtungszeitraum gab es mehrere deutliche Steigerungen. Beispiele dafür sind die Jahre 2016 mit einem Plus von 5,95 Prozent (Ost) und 4,25 Prozent (West) sowie die Jahre 2022 (+6,12 Prozent Ost und +5,35 West) und 2023 mit einem Plus von 5,86 Prozent im Osten und 4,39 Prozent im Westen. Bei den letzten beiden Rentenerhöhungen schlugen im West und Ost einheitliche Wachstumsraten von 4,57 Prozent (2024) und 3,74 Prozent (2025) zu Buche.
Welche weiteren Faktoren zur Besteuerung der Renten sind zu beachten?
Von Bedeutung sind nicht nur die Entwicklungen bei den allgemein steuerfreien Anteilen der Renten. Hinzu kommen die von der Bundesregierung vorgenommenen Anpassungen bei den Grundfreibeträgen in der Einkommenssteuer. Dieser Grundfreibetrag lag 2015 noch bei 8.472 Euro pro erwachsenem Steuerpflichtigen und Jahr. Er wurde schrittweise angehoben und für das laufende Jahr 2025 auf einen Betrag von 12.348 Euro festgesetzt. Zudem wirken sich beispielsweise die Freibeträge für anerkannte Behinderungen auf die Frage aus, welche Anteile der Rente tatsächlich besteuert werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Deutsche Rentenversicherung
Weitere Meldungen
Rentenrechtsänderungen ab 1. Januar 2026: Die wichtigsten Neuerungen
Kommunen profitieren von steigendem Aufkommen bei der Grundsteuer
Einkommenssteuer: Grundfreibetrag für das Jahr 2024 steigt