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Wie hat sich die Einkommenssteuer auf Renten zuletzt entwickelt?

Euro banknotes in the wallet

Die Bruttorenten sind in Deutschland zuletzt gestiegen. In welchem Ausmaß schmälert die Einkommenssteuer die Erhöhungen? Zahlen zeigen einen deutlichen Trend.

Wie sich die Einkommenssteuer auf die Rente auswirkt, sehen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland immer erst im auf die Zahlungen folgenden Jahr. Der Grund dafür ist, dass die Besteuerung rückwirkend jeweils für ein Kalenderjahr erfolgt. Für viele Menschen bedeuten die Steuerbescheide eine „böse Überraschung“, denn häufig werden erhebliche Steuernachzahlungen fällig. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Rentenarten innerhalb eines Kalenderjahrs erstmals gezahlt werden (beispielsweise eigene Altersrente und Witwen- oder Witwerrente). Im Folgejahr liegt die Sache anders, denn dafür setzen die Finanzämter monatliche oder quartalsweise Steuervorauszahlungen an.

Zu versteuernder Anteile der Renten zuletzt kontinuierlich gestiegen

Im Jahr 2015 lag der zu versteuernde Anteil der Renten bundesweit noch bei rund 55,3 Prozent. Für das Jahr 2024 wurde ein steuerpflichtiger Anteil der Renten von 70,2 Prozent ermittelt. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einerseits hat sich der gesetzlich fixierte Anteil der Renten, der nicht unter die Steuerpflicht fällt, deutlich verringert. Er leitet sich aus dem Zugangsjahr der Rente (Jahr der erstmaligen Zahlung ab) und lag bei Rentenzugängen im Jahr 30 noch bei 70 Prozent. Neurenten, die 2024 erstmals gezahlt wurden, profitierten im Jahr 2024 nur noch von einem steuerfreien Anteil von 16 Prozent.
Andererseits ist die Entwicklung des Werts eines Entgeltpunkts zu berücksichtigen. Im Betrachtungszeitraum gab es mehrere deutliche Steigerungen. Beispiele dafür sind die Jahre 2016 mit einem Plus von 5,95 Prozent (Ost) und 4,25 Prozent (West) sowie die Jahre 2022 (+6,12 Prozent Ost und +5,35 West) und 2023 mit einem Plus von 5,86 Prozent im Osten und 4,39 Prozent im Westen. Bei den letzten beiden Rentenerhöhungen schlugen im West und Ost einheitliche Wachstumsraten von 4,57 Prozent (2024) und 3,74 Prozent (2025) zu Buche.

Welche weiteren Faktoren zur Besteuerung der Renten sind zu beachten?

Von Bedeutung sind nicht nur die Entwicklungen bei den allgemein steuerfreien Anteilen der Renten. Hinzu kommen die von der Bundesregierung vorgenommenen Anpassungen bei den Grundfreibeträgen in der Einkommenssteuer. Dieser Grundfreibetrag lag 2015 noch bei 8.472 Euro pro erwachsenem Steuerpflichtigen und Jahr. Er wurde schrittweise angehoben und für das laufende Jahr 2025 auf einen Betrag von 12.348 Euro festgesetzt. Zudem wirken sich beispielsweise die Freibeträge für anerkannte Behinderungen auf die Frage aus, welche Anteile der Rente tatsächlich besteuert werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Deutsche Rentenversicherung

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