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Was sich beim Bezahlen ändern soll

Bargeld ist bei den Deutschen immer noch beliebt. Doch genauso boomt der bargeldlose Zahlungsverkehr: Lastschriften, Überweisungen oder die Zahlung per Giro- oder Kreditkarte. Allerdings sind die Kosten mitunter recht hoch, so mancher Onlineshop und auch einige Airlines verlangen gesonderte Gebühren. Damit soll jetzt Schluss sein.

Wettbewerb der Zahlungsdienste soll verbessert werden

So plant die Bundesregierung derzeit, die Gebühren für Kartenzahlungen abzuschaffen. Gleichzeitig sollen die Verbraucher besser geschützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor. Demnach dürfen Händler keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Lastschriften oder Überweisungen verlangen. Die Regelungen sollen aber nicht nur in Deutschland, sondern europaweit gelten.

Ebenfalls plant man, die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen zu senken. Derzeit liegt sie bei 150 Euro und soll künftig auf 50 Euro gesenkt werden. Bisher ist bereits geregelt, dass Verbraucher Lastschriften binnen acht Wochen zurückbuchen lassen können. Dieses Recht auf Erstattung soll nun auch gesetzlich verankert werden. Gleichzeitig will die Regierung die Beweislast umkehren. So sollen künftig die Zahlungsdienstleister Beweise erbringen, wenn sie von Betrug oder grober Fahrlässigkeit des Kunden ausgehen. Selbst fehlerhafte Überweisungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge einfacher wieder zurückgeholt werden können.

Gebühren für Auslands-Transaktionen sollen sinken

Auch die EU plant, die Verbraucherrechte zu stärken. Sie fordert eine Senkung der Gebühren für Überweisungen und andere Transaktionen innerhalb Europas. Dies betrifft vor allem Überweisungen, die nicht in Euro ausgeführt werden sollen. Teilweise verlangten die Banken dafür „exzessive und undurchsichtige“ Gebühren, heißt es in der Begründung, die sich im „Aktionsplan zu Finanzdienstleistungen für Verbraucher“ findet.

Betroffen von diesen überhöhten Gebühren sind alle Transaktionen in Währungen der Nicht-Euro-Staaten, wie etwa in dänischen oder schwedischen Kronen, in britischen Pfund, polnischen Zlotty usw. Eine Deckelung der Kosten gibt es bereits für Auslandsüberweisungen innerhalb der EU in Euro. Diese dürfen nicht mehr kosten als Inlandsüberweisungen.

Quelle: awi

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