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Surfgeschwindigkeiten im Netz oft zu gering

Wer einen Vertrag mit einem Internetanbieter seiner Wahl abschließt, der bekommt darin auch eine bestimmte Surfgeschwindigkeit zugesichert. Die allerdings wird in immer mehr Fällen nicht erreicht, wie jetzt der jährliche Bericht zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur bestätigte.

Wie sehen die Ergebnisse zur Breitbandmessung aus?

Aus dem Bericht geht hervor, dass viele Kunden die ihnen zugesicherte maximale Geschwindigkeit nicht erreichen. Dabei sind Kunden aller Bandbreiteklassen und aller Anbieter betroffen. Es gibt jedoch Unterschiede bei einzelnen Bandbreiten und Anbietern, wie Jochen Hormann, der Präsident der Bundesnetzagentur, bestätigt.

So erreichten zwischen vier und 25 Prozent der Festnetz-Endkunden je nach Bandbreitenklasse 100 Prozent der maximalen Datenübertragungsrate. Das ist ein verschwindend geringer Wert. Den geringsten Wert ermittelte die Bundesnetzagentur übrigens in der Bandbreitenklasse zwischen acht und weniger als 18 Mbit/s. Diese Bandbreiten werden vorwiegend von ADSL-Anschlüssen erreicht. Unterschiede ergaben sich auch bei den einzelnen Anbietern.

Trotzdem zeigte sich der Großteil der Endkunden zufrieden mit seinem Anbieter. Im Vorfeld der Messung wurde eine Befragung unter den Endkunden durchgeführt. Fast zwei Drittel der Befragten (65 Prozent) gaben demnach an, mit der Leistung des Anbieters zufrieden zu sein und bewerteten diese mit „sehr gut“, „gut“ oder „zufriedenstellend“.

Mobile Breitbandanschlüsse vs. Festnetzanschlüsse

Ebenfalls überprüfte die Bundesnetzagentur die Bandbreiten mobiler Breitbandanschlüsse. Diese lagen noch deutlich unter denen der stationären Anschlüsse. So erreichten im Festnetz knapp 70 Prozent der Kunden wenigstens die Hälfte der zugesicherten Surfgeschwindigkeit,  bei den mobilen Anschlüssen waren es weniger als 30 Prozent.

Trotzdem bewerteten die Kunden auch bei mobilen Breitbandanschlüssen ihre Anbieter als „sehr gut“, „gut“ oder „zufriedenstellend“. Diese Antwort wurde von 82,8 Prozent der befragten Personen gegeben.

Nach den aktuellen Ergebnissen fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband erneut, dass die Surfgeschwindigkeit generell den Vertragsangaben entsprechen müsse. Im Rahmen des Telekommunikationsänderungsgesetzes, das derzeit im Bundestag beraten wird, müssten die Regelungen zur Surfgeschwindigkeit auch für die Anbieter verbindlich geregelt werden.

Quelle: awi

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