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Sozialversicherung für Gefangenenvergütung: Wie ist der aktuelle Stand?

Prison cell with window, jail steel bars and concrete walls, empty dungeon interior. 3d render

Immer wieder gibt es von verschiedenen Stellen Kritik an der Gefangenenvergütung. Was müsste sich nach Meinung der Kritiker ändern?

Vor allem die Rentenbeiträge für die Gefangenenvergütung sind eine Forderung, die von den Kritikern der aktuellen Bezahlungsmodelle für Strafgefangene und Sicherungsverwahrte immer wieder angesprochen wird. Derzeit erwerben arbeitende Inhaftierte keine Rentenansprüche. Das heißt, bei ihnen ist trotz der Arbeit während der Zeit des Strafvollzugs die Altersarmut vorprogrammiert. Die ersten Forderungen, arbeitende Strafgefangene in die Rentenversicherung aufzunehmen, stammen bereits aus den 1970er Jahren. Doch ein halbes Jahrhundert hat nicht gereicht, um dieses Problem zu einem positiven Abschluss zu bringen.

Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Rentenversicherung für Inhaftierte?

Die neueste offizielle Stellungnahme der Bundesregierung ist der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Gruppe im Deutschen Bundestag zu entnehmen. Sie wurde im Juni 2024 vorgelegt. Dort heißt es wörtlich, dass die Bundesregierung die Rentenversicherung für arbeitende Inhaftierte für „grundsätzlich sinnvoll“ erachtet. Derzeit besteht jedoch das Problem der Übernahme der Arbeitgeberanteile der Beiträge zur Rentenversicherung. Der Bund ist nicht bereit, dafür aufzukommen, weil der Strafvollzug und damit auch die Organisation der Arbeit der Inhaftierten Ländersache ist. Damit müssten die Bundesländer als Träger der Vollzugseinrichtungen für die Arbeitgeberanteile aufkommen. Das ist auch insofern logisch, als sie die Gewinne einstreichen, die aus den Leistungen stammen, die durch die Arbeit der Insassen in den Gefängnissen für Dritte erwirtschaftet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vergütungen der Strafgefangenen derzeit deutlich unter dem Mindestlohn liegen. Sie machen maximal die Hälfte des Mindestlohns aus.

Beschäftigung im Vollzug ist wichtig für die Resozialisierung

Mit der Arbeitstätigkeit in der Vollzugseinrichtung sollen zusätzliche Sicherheiten für eine erfolgreiche Resozialisierung nach dem Absitzen der Haftstrafe oder Sicherungsverwahrung geschaffen werden. Das ist ein Grund, warum viele Vollzugseinrichtungen sogar Berufsausbildungen anbieten. Mit dem Arbeitslohn kann ein finanzielles Polster für die Zeit nach der Entlassung aufgebaut werden. Zudem lernen die Strafgefangenen, welchen Wert Arbeit hat. Mit der Möglichkeit, durch die Arbeit im Gefängnis Rentenansprüche zu erwerben, würde der Anreiz zur Arbeit noch einmal signifikant gesteigert. Zudem sinkt das Risiko, im Alter auf ergänzendes Bürgergeld oder andere staatliche Leistungen angewiesen zu sein. Das heißt, der Staat (egal ob Bund oder Länder) würde aus einer Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung langfristig eine Ersparnis erzielen.

In Deutschland arbeiten knapp 59 Prozent aller inhaftierten Personen während der Zeit des Strafvollzugs. Die höchste Quote kann mit knapp 66,6 Prozent Niedersachsen vorweisen. Auf dem zweiten Rang landet Schleswig-Holstein mit 65,8 Prozent. Gerade einmal rund 48,9 Prozent der Inhaftierten arbeiten im Saarland. Mit 52,4 Prozent ist Rheinland-Pfalz das Bundesland mit dem zweitniedrigsten Beschäftigtenanteil bei den Strafgefangenen. Auf dem dritten Negativrang landet aktuell Sachsen mit 52,7 Prozent. Die gute Nachricht ist, dass die Bundesländer die Vergütungsmodelle in den Strafvollzugseinrichtungen überarbeiten müssen. Das muss bis Juni 2025 geschehen, denn die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 2 BvR 166/16 und 2 BvR 1683/17) betreffen nicht nur die beiden beklagten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/11837

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