
Noch kurz vor dem Tag der deutschen Einheit 2025 bekam der Bundestag den
Welche guten Nachrichten enthält der Gesetzesentwurf zur Rentenreform?
Die beste Nachricht für alle Versicherten und Rentenbezieher ist, dass die Bundesregierung die sogenannte Haltelinie verlängern möchte. Sie garantiert aktuell bis zum Jahresende 2025 eine durchschnittliche Rentenhöhe von 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Ab 2026 sollte nach den ursprünglichen Plänen die reguläre Rentenanpassungsformel wieder greifen. Das würde zu einer verlangsamten Steigerung der Rentenhöhe führen und so die Differenz zwischen den Renten und dem Durchschnittseinkommen schnell steigern. Deshalb beabsichtigt die Bundesregierung eine Verlängerung der Haltelinie bis zum Jahr 2031.
Rentenreform soll Ungerechtigkeiten bei Kindererziehungszeiten abschaffen
Der vorgelegte Gesetzesentwurf zur Reform der Rentenversicherung enthält eine weitere gute Nachricht für alle Versicherten, bei denen Kindererziehungszeiten aus den Jahren vor 1992 vorliegen. Sie waren auch nach den Reformen von 2014 und 2029 noch benachteiligt, weil bei ihnen nur 2,5 Jahre im Rentenversicherungsverlauf berücksichtigt wurden. Für Kinder, die ab dem Jahresbeginn 1992 das Licht der Welt erblickten, wurden 3 Jahre Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Dort soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Angleichung stattfinden. In der Regel bedeutet das für die betroffenen Versicherten einen Aufschlag auf die Höhe der errechneten Rente.
Welche weiteren Änderungen sind geplant?
Mit dem Gesetzesentwurf zur Rentenreform ist auch eine teilweise Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verbunden. Dabei steht die Aufhebung der Beschränkungen für befristete Arbeitsverträge für solche Personen im Vordergrund, von denen die Regelaltersgrenze für den Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht wurde. Dadurch sollen sowohl Anschlussbeschäftigungen als auch mehrere befristete Arbeitsverträge nacheinander möglich werden, ohne dass für die Befristung ein Grund angegeben werden muss.
Welche Kosten kommen auf Beitragszahler und den Bund zu?
Die Stabilität der Rente durch die Verlängerung der Gültigkeit der Haltelinie und die Vereinheitlichung der Kindererziehungszeiten ist natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden. Aber sie sollen nach den aktuellen Angaben der Bundesregierung nicht auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung umgelegt werden. Die von 2026 bis 2040 kalkulierten Prozentsätze der Beiträge bleiben bis auf minimale Abweichungen im 0,1-Prozent-Bereich unverändert. Allerdings kommen auf die Bundesregierung erhöhte Kosten zu, die aus Steuereinnahmen beglichen werden sollen. Sie bewegen sich nach den derzeitigen Hochrechnungen für das Jahr 2028 insgesamt bei 10,4 Milliarden Euro und steigen bis 2040 auf knapp 20 Milliarden Euro pro Jahr an.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 21/1929
Weitere Meldungen
Rentenrechtsänderungen ab 1. Januar 2026: Die wichtigsten Neuerungen
Wie hat sich die Einkommenssteuer auf Renten zuletzt entwickelt?
Vorzeitige Rente weiter gefragt