Der Stromausfall in Berlin, der im Januar 2026 für rund 45.000 Haushalte ohne Elektrizität sorgte, war mittlerweile Gegenstand einer Kleinen Anfrage von Bundestagsabgeordneten. Dort wurde die Frage gestellt, wie der
Katastrophenschutz ist in Deutschland dezentral organisiert
Insgesamt verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz, die in Deutschland bei den einzelnen Bundesländern liegt. Das resultiert aus den Artikeln 30 und 83 des Grundgesetzes der Bundesrepublik. Allerdings hat die Bundesregierung die Möglichkeit, den Ländern dabei Unterstützung zu geben. Das ergibt sich aus den Regelungen im Artikel 35 des Grundgesetzes, der die gegenseitige Rechts- und Amtshilfe regelt. Danach besteht bei größeren Notfällen auch die Möglichkeit, Polizeikräfte oder Technik und Personal der Bundeswehr anzufordern.
Außerdem werden die Kommunen und Bundesländer in solchen Situationen vom THW unterstützt. Das Kürzel steht für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Die 1950 gegründete Zivilschutzbehörde untersteht unmittelbar dem Bundesinnenministerium. Rechtliche Grundlage der Einsätze sind Anforderungen nach den Paragrafen 1 und 12 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes. Zudem bestehen vielerorts Vereinbarungen mit den Ländern und Kommunen zur technischen Unterstützung der Polizei und der Feuerwehren beispielsweise bei Verkehrsunfällen.
Welche Lehren zieht die Bundesregierung zum Katastrophenschutz?
Bei dem von einem Brandanschlag verursachten Stromausfall in Berlin dauerte es vier Tage, bis alle betroffenen Haushalte wieder mit Strom versorgt werden konnten. Trotzdem ist die Bundesregierung der Meinung, dass keine Änderungen am dezentralen Aufbau des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland erforderlich sind. Auch die Voraussetzung eines offiziellen Ausrufs eines Notstands für einen Einsatz von Personal und Technik der Bundeswehr soll bestehen bleiben. Interessant mit Blick auf die Sicherung der Stromversorgung ist das Projekt „Blackout“. In diesem Rahmen stellt die Bundesregierung Mittel zur Verfügung, um die bei der Notstromversorgung entstehenden Lücken zu schließen.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 21/4142

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