Die Monopolkommission in Deutschland geht auf eine Initiative des ehemaligen Bundeskanzlers Willy Brandt zurück. Sie ist seit Jahresbeginn 1974 aktiv und arbeitet auf der Basis des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das im Jahr 1958 in Kraft trat. Diese Kommission hat gerade eben die Resultate einer Analyse zur Lage in der Lebensmittelbranche als Sondergutachten 84 vorgelegt. Die Kernaussage ist, dass es ein
Was kennzeichnet das Oligopol im Lebensmittelhandel?
Von einem Oligopol wird immer dann gesprochen, wenn wenige Anbieter einer Vielzahl von Nachfragern gegenüberstehen. Wie krass der Trend zur Konzentration auf Anbieterseite bereits fortgeschritten ist, zeigt ein Blick auf die konkreten Zahlen. Inzwischen kotrollieren vier Großanbieter für Lebensmittel in Deutschland knapp 90 Prozent des gesamten Marktes. Ihnen stehen auf der Nachfrageseite rund 83,5 Millionen Menschen sowie ergänzend eine hohe Zahl von Unternehmen der Gastronomie- und Beherbergungsbranche gegenüber. Die vier marktbeherrschenden Lebensmittelhändler sind Aldi (Nord und Süd), die Edeka-Gruppe sowie die REWE und die Schwarz-Gruppe. Die Folgen des fehlenden Wettbewerbs in diesem Bereich sind deutlich zu spüren. Die an die Erzeuger zu zahlenden Preise werden kräftig gedrückt, während die Verbraucherpreise in den Supermärkten weiter hoch bleiben. Die erzielten Kostenreduzierungen kommen nach den Resultaten der Analysen der Monopolkommission nur zu einem Bruchteil und zudem mit erheblichen Verspätungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an. Als Beispiel benennt die Kommission in ihrem Bericht im Absatz K8 die Entwicklung der Erzeuger- und Endpreise für Milch.
Erweiterungen der Geschäftstätigkeit sind problematisch
Die Zeiten, in denen die Betreiber der Lebensmittelgeschäfte ausschließlich Händler waren, sind längst vorbei. Die Monopolkommission benennt deshalb als ein Problem die Vertikalisierung der oben genannten Unternehmen. Vertikalisierung bedeutet, dass sie zunehmend auch im Bereich der Lieferketten aktiv werden. Als eine Folge dieser Erweiterung der Geschäftsbereiche ist es möglich, den Druck auf die Erzeuger zu erhöhen und die Preise zu drücken. Die Monopolkommission bezeichnet das in ihrem Bericht als eine „Machtverschiebung zulasten vorgelagerter Stufen“, die in Teilbereichen der Lebensmittelbranche bereits ein „wettbewerbsrechtlich bedenkliches Niveau“ erreicht hat. Der Grund für diese Bewertung liegt auf der Hand. Je mehr dieser Konzentrationsprozess fortgeschritten ist, desto umfangreicher fallen die Margen aus, die von den Lebensmittelketten aufgeschlagen werden. Das heißt, sie generieren Gewinne durch die größeren Differenzen zwischen den Erzeugerpreisen und den in ihren Geschäften verlangten Endpreisen.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Monopolkommission?
Bei den Schlussfolgerungen ist eine Aussage besonders wichtig. Bei der Bewertung und der Einschätzung geplanter Fusionen sollte nicht nur die horizontal verbleibende Konkurrenz (andere Bertreiber von Lebensmittelmärkten) berücksichtigt werden. Stattdessen ist es notwendig, die Auswirkungen auch in der vertikalen Ebene (also im Bereich der kompletten Lieferkette) zu analysieren.
Allerdings gibt es ein Problem, denn die Aussagen der Monopolkommission haben lediglich empfehlenden Charakter. Verantwortlich für die Fusionskontrolle ist das Bundeskartellamt und Gesetzesänderungen können nur von der Bundesregierung zusammen mit dem Bundestag und dem Bundesrat kommen.
Quelle: Sondergutachten 84 der Monopolkommission „Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette“

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