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Bündnis 90/Grüne hinterfragen Entwurf zur Aktivrente

Plenarsaal Bundestag

Am 13. November 2025 soll der Vorschlag zur Aktivrente den Bundestag passieren, doch schon jetzt gibt es teils heftige Kritik.

Der von der Bundesregierung am 7. November 2025 vorgelegte Gesetzesentwurf zur Aktivrente sorgte für heftige Diskussionen. Dabei spielte auch das Argument eine Rolle, dass der Gesetzesentwurf in der aktuellen Formulierung möglicherweise sogar gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt. Deshalb ist eine Prognose schwierig, ob das Aktivrentengesetz nach der für den 13. November 2025 geplanten Diskussion im Bundestag die notwendige Mehrheit für eine Inkraftsetzung erhalten wird.

Was sieht der Gesetzesentwurf für die Aktivrente vor?

Im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es wörtlich, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Doch das ist bei dem Gesetzesentwurf zur Grundrente äußerst fraglich. In dem als Drucksache 21/2673 des Deutschen Bundestags vorliegenden Dokument soll der Paragraf 20 des Einkommenssteuergesetzes ergänzt werden. Danach werden „Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1“ der gleichen Rechtsnorm ab Jahresbeginn 2026 „bis zu einer Höhe von insgesamt 24 000 Euro im Jahr“ steuerfrei bleiben, wenn sie nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente als Erwerbseinkommen erzielt werden.

Welche Kritikpunkte an der geplanten Aktivrente gibt es?

Die oben genannte Formulierung bedeutet, dass Einnahmen aus der Weiterführung einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente nicht mit einem solchen Steuerfreibetrag bedacht werden. Das stellt beispielsweise nach Auffassung der Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Linke einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dar. Sie machten diese Problematik zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. In der mittlerweile vorliegenden Antwort heißt es, dass Selbstständige schon jetzt mit großer Häufigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten würden. Mit dem unter dem Begriff Aktivrente zu etablierenden Steuerfreibetrag soll die berufliche Tätigkeit im Alter gefördert werden, um die Auswirkungen des Fachkräftemangels zu begrenzen. Doch gerade im Bereich der Fachärzte wäre die Gewährung des Steuerfreibetrags eine sehr gute Motivation, um das Weiterbetreiben der niedergelassenen Praxen wirtschaftlich lukrativer zu machen.

Kosten und Nutzen der Aktivrente über Steuerfreibeträge

Käme es nach der Einführung zu keiner zusätzlichen Beschäftigung von Menschen, welche die Regelaltersgrenze bereits erreich haben, kämen nach Hochrechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (kurz DIW) für den Staat Steuerverluste in Höhe von rund 770 Millionen Euro pro Jahr zusammen. Bei 75.000 zusätzlichen Beschäftigten (Vollzeit) würden sich die Einnahmen aus der Einkommenssteuer um 440 Millionen Euro reduzieren, was jedoch über 320 Millionen andere Steuereinnahmen zumindest größtenteils kompensiert würde. Den größten Vorteil hätten die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, denn hier würden rund 640 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen zu Buche schlagen. An dieser Stelle drängt sich eine Frage förmlich auf. Ist die Tatsache, dass Selbstständige (egal ob vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze) mehrheitlich keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, der Grund für den Ausschluss aus den Vorteilen der geplanten Aktivrente?

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksachen 21/2673 und 21/2577, Grundgesetz, DIW

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