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Änderungen beim Bürgergeld: Pflichten werden massiv verschärft

Euro coins on paper euro banknotes

Die Bundesregierung hat einige Änderungen rund um das Bürgergeld beschlossen. Allerdings haben noch nicht alle Novellierungen den Bundesrat passiert.

Deutschland kämpft aktuell mit den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gerade eben hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in mehreren offiziellen Statements die Konjunkturerwartungen nach unten korrigiert. Danach wird die Wirtschaftsleistung im Jahr 2025 voraussichtlich um 0,2 Prozent schrumpfen. Diese Aussichten sind einer der Gründe, warum Änderungen beim Bürgergeld notwendig wurden, denn rückläufige Wirtschaftszahlen bedeuten auch einen Rückgang von Steuereinnahmen, der durch Einsparungen bei den Ausgaben kompensiert werden muss.

Arbeitslosenquote in Deutschland erfordert rasches Handeln

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einer Arbeitslosenquote von insgesamt 6,1 Prozent ins Jahr 2024 gestartet. Nur in den Monaten Mai und Juni ging sie leicht auch 5,8 Prozent zurück und lag im September 2024 bei 6,0 Prozent. Die schlechten Wirtschaftsprognosen sind stets mit einem Anstieg der Arbeitslosenquote verbunden. Auf der anderen Seite fehlen in vielen Bereichen Fachkräfte und Hilfskräfte. Genau dort will die Bundesregierung mit den Änderungen beim Bürgergeld ansetzen. Eine wichtige Neuerung wurde gerade eben mit der Verpflichtung der Empfänger dieser Leistung zu einer monatlichen Vorsprache bei den Jobcentern beschlossen. Allerdings muss sie den Bundesrat noch passieren, was als reine Formsache gilt. Allerdings hat die Sache mehrere Haken. Viele Jobcenter sind jetzt schon überlastet, weil auch ihnen die Fachkräfte fehlen. Hinzu kommt die Frage, wie Menschen eine monatliche Vorsprache realisieren sollen, die beispielsweise in Teilzeit mit 6 oder 7 Stunden pro Tag arbeiten und ergänzendes Bürgergeld beziehen. Noch ist nicht klar, ob es für sie eine Ausnahme von der monatlichen Meldepflicht geben soll.

Welche weiteren Änderungen beim Bürgergeld sollen kommen?

Besonders umstritten sind die Pläne, Langzeitarbeitslosen eine staatliche Prämie zu zahlen, wenn sie 12 Monate ununterbrochen gearbeitet haben und mindestens über die Hälfte der Zeit kein Bürgergeld bezogen haben. Was sich ebenfalls ändert (wenn der Bundesrat noch zustimmt), sind die zumutbaren Arbeitswege. Bisher gilt ein Zeitrahmen von 2,5 Stunden bei einem Vollzeitjob für die Anfahrt zum Arbeitsplatz und den Heimweg als angemessen. Dieser Zeitrahmen soll auf 3 Stunden ausgeweitet werden, sodass die einfache Strecke bis zu 1,5 Stunden in Anspruch nehmen darf. Bei Teilzeittätigkeiten mit einer minimalen Arbeitszeit von 6 Stunden pro Tag darf die einfache Strecke künftig 1,25 Stunden in Anspruch nehmen. Längere Arbeitswege sind oft mit höheren Kosten verbunden. Die Frage ist, ob sich bei einem Arbeitsweg an der Maximalgrenze die Annahme eines 6-Stunden-Jobs wirtschaftlich noch lohnt.

Auch wirtschaftliche Aspekte beim Bürgergeld ändern sich

Weitere Änderungen beim Bürgergeld sind bei den möglichen Sanktionen geplant. Bisher war es möglich, Terminversäumnisse schrittweise (beginnend ab 10 Prozent) zu sanktionieren. Nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist ein sofortiger Abzug von 30 Prozent der Leistung für einen Monat möglich. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit obliegt künftig nicht mehr allein dem Zoll, sondern die Jobcenter sind zur Mitwirkung verpflichtet (Meldepflicht für Verdachtsfälle). Zudem sollen neue Sanktionen für Bürgergeldempfänger eingeführt werden, denen Schwarzarbeit nachgewiesen werden kann. Weitere wirtschaftliche Änderungen rund um das Bürgergeld betreffen das Schonvermögen. Dort wird die aktuell bei einem Jahr liegende Karenzzeit auf den halben Zeitraum (6 Monate) verkürzt.

Quelle: Wachstumsinitiative Bundesregierung

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