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Warum ist die professionelle Daten- und Aktenvernichtung unverzichtbar?

Papierschnipsel

Die Akten- und Datenvernichtung gewinnen immer mehr an Bedeutung. Das zeigen aktuelle Ereignisse und die dazugehörigen Zahlen.

Welche Risiken für Datenleaks bestehen, zeigt eine der neuesten Publikationen des australischen Cybersicherheitsexperten Troy Adam Hunt. Er zählt zu den führenden Fachleuten. Das beweist allein die Tatsache, dass sein Wissen auch von mehreren Regierungen genutzt wird. Knapp 2 Milliarden E-Mail-Adressen und rund 1,3 Milliarden Passwörter für Zugänge zu Onlinediensten sind seinen Erhebungen zufolge im Darknet aufgetaucht, berichtete er. Sie stammen aus verschiedenen Quellen, wie die von ihm beschriebene Bandbreite der veröffentlichen Daten belegt. Das zeigen auch praktische Erfahrungen, denn zahlreiche Unternehmen und Privatpersonen sind beispielsweise nach einer als unsicher geltenden Aktenvernichtung und Datenvernichtung plötzlich Opfer erfolgreicher Hackerangriffe geworden.

Was ist bei der Aktenvernichtung & Datenvernichtung zu beachten?

Die Anforderungen an die sichere Aktenvernichtung Leipzig oder anderswo in der Europäischen Union sind in der Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO genannt) geregelt. Auf der Basis dieser Rechtsnorm wurde in Deutschland als Leitlinie für die Praxis die DIN 66399 geschaffen. Sie definiert verschiedene Schutzklassen, aus denen sich wiederum die Sicherheitsstufen ableiten. Diese Sicherheitsstufen gibt es für alle Arten von Datenträgern. Sie reichen von Papier über Mikrofilme, Disketten sowie CDs und DVDs bis hin zu Festplatten, SSDs und Speicherchips in Sticks und auf Chipkarten.
Aus diesen Sicherheitsstufen leitet sich wiederum ab, welche maximalen Größen die aus diesen Datenträgern bei der Vernichtung entstehenden Partikel haben dürfen. Bei der Sicherheitsstufe P1 für die Vernichtung papierener Akten sind beispielsweise bis zu 2.000 Quadratmillimeter erlaubt, während die Sicherheitsstufe P3 nur noch 320 Quadratmillimeter und bei der Stufe P7 lediglich noch 5 Quadratmillimeter zulässig. Den immensen Unterschied nach der Art des Datenträgers deckt ein Vergleich mit den Grenzwerten für Mikrofilme auf. Dort liegt das Flächenmaximum bereits bei der Sicherheitsstufe F1 bei 160 Quadratmillimetern. In der Sicherheitsstufe F3 sind nur noch 10 Quadratmillimeter und in der Stufe F7 gerade einmal noch 0,2 Quadratmillimeter erlaubt.

Wie lässt sich die maximale Sicherheit bei der Datenvernichtung erreichen?

Wer das größtmögliche Maß an Sicherheit erreichen will, kann auf spezialisierte Dienstleister zurückgreifen. Die Vorteile zeigt beispielsweise ein Blick auf die Leistungen zur professionellen Aktenvernichtung Sachsen durch das Unternehmen be‿safe. Die Fachfirma mit Sitz in Chemnitz bietet unter anderem die physische Zerstörung von Festplatten an. Nur so besteht die vollständige Gewähr dafür, dass die darauf befindlichen Daten nicht wiederhergestellt werden können. Vor allem viele Kleinfirmen und Privatpersonen sind der Ansicht, dass ein Formatieren oder Überschreiben der Datenträger ausreicht. Sie begehen einen fatalen Irrtum, denn inzwischen gibt es Tools, mit denen sich auch die Daten auf mehrfach überschriebenen Festplatten wiederherstellen lassen.
Natürlich müssen die Datenträger auch sicher von den Nutzern bis zu den Schreddern kommen. Das wird durch die Transporte in eigenen Fahrzeugen und speziell gesicherten Behältern garantiert. Kundinnen und Kunden müssen die zu vernichtenden Datenträger und papierenen Akten also nicht nach Chemnitz bringen, sondern profitieren vom Service der Abholung, die von be‿safe in großen Teilen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen angeboten wird.

Quelle: Troy Hunt Blog, DSGVO, DIN 66399, BSI

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